13.07.2010, 17:59
Hallo Marcus,
entschuldige, dass ich hartnäckig nachfrage. Eine Anpassung, die euren Wünschen entspricht, wäre äußerst aufwändig und daher möchte ich die Sache erst rechtlich geklärt sehen.
In dem von dir genannten KMS, das ich ja zu genüge kenne, geht für mich konkret folgendes hervor:
Wenn der Schüler die Legasthenieberechnung attestiert bekommt, dann erhält er in den Fremdsprachen den Notenschutz (1:1 von mdl. und schriftl). Bekommt er sie nicht attestiert, dann kann er zwar Nachteilsausgleich bekommen (mehr Zeit, kürzere Arbeit, ...), aber er bekommt keinen Notenschutz in den Fremdsprachen.
Ich kann hier also nicht herauslesen, dass ein LRS-Schüler in einigen Fremdsprachen Notenschutz bekommt, in anderen Fremdsprachen auf Beschluss der Fachschaft aber nicht. Die Entscheidung wird durch das Attest getroffen.
Zwei Möglichkeiten: entweder, wir lassen den NM wie er ist und ihr müsst gegebenenfalls in den betroffenen Fächern nachrechnen und pädagogische Noten vergeben, oder wir tragen das Problem an eine höhere Stelle mit Bitte um Klärung. Wenn von dort das OK kommt nehme ich das Problem in Angriff.
Gruß
Stephan
entschuldige, dass ich hartnäckig nachfrage. Eine Anpassung, die euren Wünschen entspricht, wäre äußerst aufwändig und daher möchte ich die Sache erst rechtlich geklärt sehen.
In dem von dir genannten KMS, das ich ja zu genüge kenne, geht für mich konkret folgendes hervor:
Wenn der Schüler die Legasthenieberechnung attestiert bekommt, dann erhält er in den Fremdsprachen den Notenschutz (1:1 von mdl. und schriftl). Bekommt er sie nicht attestiert, dann kann er zwar Nachteilsausgleich bekommen (mehr Zeit, kürzere Arbeit, ...), aber er bekommt keinen Notenschutz in den Fremdsprachen.
Ich kann hier also nicht herauslesen, dass ein LRS-Schüler in einigen Fremdsprachen Notenschutz bekommt, in anderen Fremdsprachen auf Beschluss der Fachschaft aber nicht. Die Entscheidung wird durch das Attest getroffen.
Zwei Möglichkeiten: entweder, wir lassen den NM wie er ist und ihr müsst gegebenenfalls in den betroffenen Fächern nachrechnen und pädagogische Noten vergeben, oder wir tragen das Problem an eine höhere Stelle mit Bitte um Klärung. Wenn von dort das OK kommt nehme ich das Problem in Angriff.
Gruß
Stephan
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