31.01.2010, 19:38
Hallo Forum-Gemeinde,
ich habe mich mal erkundigt und es ist in der Tat so, dass diese Bestimmung auch für die Wirtschaftsschule gilt, d.h. dass die Stegreifaufgaben zu den schriftlichen Leistungen gehören (KWMBl I S. 379 vom 16.11.1999, geändert durch KWMBl I S. 403 vom 11.08.2000 in Zusammenhang mit dem KWMBl I 2006 S. 42).
Was ich jedoch nicht genau weiß, ist die Frage der Berechnung. Ist diese Berechnung nun so, wie der Stephan das vorgerechnet hat oder werden grundsätzlich alle schriftlichen Leistunen (SAs und Stegreifaufgaben mit 1 gewichtet) Dazu habe ich kein KMS gefunden.
Grüße
Martin
ich habe mich mal erkundigt und es ist in der Tat so, dass diese Bestimmung auch für die Wirtschaftsschule gilt, d.h. dass die Stegreifaufgaben zu den schriftlichen Leistungen gehören (KWMBl I S. 379 vom 16.11.1999, geändert durch KWMBl I S. 403 vom 11.08.2000 in Zusammenhang mit dem KWMBl I 2006 S. 42).
Was ich jedoch nicht genau weiß, ist die Frage der Berechnung. Ist diese Berechnung nun so, wie der Stephan das vorgerechnet hat oder werden grundsätzlich alle schriftlichen Leistunen (SAs und Stegreifaufgaben mit 1 gewichtet) Dazu habe ich kein KMS gefunden.
Grüße
Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland