In unserem Kollegium wird heftig über die Tatsache diskutiert, dass der Datenschutz bzgl. Notenverwaltungsprogramme nur den Klassleitern Einsicht in Schülerdaten erlaubt. Das bedeutet im NM, dass Fachlehrer auch keine Einsicht in die Liste der Mitteilungen anderer Kollegen haben. Stimmt das, oder habe ich etwas übersehen?
Das bedeutet, dass ein Kollege, der eine Mitteilung ausstellt nicht weiß, dass ein anderer Kollege gestern und wieder ein anderer vorgestern auch schon eine Mitteilung ausgestellt hat.
Ich habe dazu die Datenschutzverordnung (Ich hoffe, es ist die Verordnung um die es geht) gelesen. Sie bezieht sich auf Leistungsdaten. Diese werden in 3.3 so definiert:
"Leistungsdaten: Note, Art, Gewichtung, Datum der Leistungsbewertung, Zeugnisbemerkungen, (unentschuldigte)
Versäumnisse, Erreichen des Klassenziels".
Von unserem Verständnis her geht es hier um Noten, nicht aber um Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Das würde doch bedeuten, dass Nicht-Klassleiter zwar nicht die Noten der Schüler in anderen Fächern, schon aber die Liste der Mitteilungen sehen dürften?
Dieses Argument würde ich dadurch stützen, dass die Ãœberschrift der zitierten Anlage 6 in dieser Verordnung heißt: "Verfahren Notenverwaltungsprogramm".
Dass man mit dem NM Mitteilungen schreiben kann ist sehr gut und hilfreich, ist aber nicht unbedingt wesentliche Funktion eines Notenverwaltungsprogrammes.
Könnte man die Mitteilungen evtl. von den Noten entkoppeln?
Wie gehen andere Schule damit um?
Gruß
Andreas
Das bedeutet, dass ein Kollege, der eine Mitteilung ausstellt nicht weiß, dass ein anderer Kollege gestern und wieder ein anderer vorgestern auch schon eine Mitteilung ausgestellt hat.
Ich habe dazu die Datenschutzverordnung (Ich hoffe, es ist die Verordnung um die es geht) gelesen. Sie bezieht sich auf Leistungsdaten. Diese werden in 3.3 so definiert:
"Leistungsdaten: Note, Art, Gewichtung, Datum der Leistungsbewertung, Zeugnisbemerkungen, (unentschuldigte)
Versäumnisse, Erreichen des Klassenziels".
Von unserem Verständnis her geht es hier um Noten, nicht aber um Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Das würde doch bedeuten, dass Nicht-Klassleiter zwar nicht die Noten der Schüler in anderen Fächern, schon aber die Liste der Mitteilungen sehen dürften?
Dieses Argument würde ich dadurch stützen, dass die Ãœberschrift der zitierten Anlage 6 in dieser Verordnung heißt: "Verfahren Notenverwaltungsprogramm".
Dass man mit dem NM Mitteilungen schreiben kann ist sehr gut und hilfreich, ist aber nicht unbedingt wesentliche Funktion eines Notenverwaltungsprogrammes.
Könnte man die Mitteilungen evtl. von den Noten entkoppeln?
Wie gehen andere Schule damit um?
Gruß
Andreas