26.07.2009, 11:39
Hallo Stephan,
ich sehe wohl das Problem, aber allein durch die Anrede ist ja auch nicht sichergestellt, dass der nicht an der Adresse des Schülers wohnende Elternteil die Info auch bekommt.
Das würde heißen, dass tatsächlich beide Elternteile angeschrieben werden müssen, mit dem zunächst unvermeidlichen Risiko, zwei unterschiedliche Entscheidungen zu erhalten.
Es ist leider so, dass diese Situation kein Einzelfall mehr ist; da wäre etwas mehr Rechtssicherheit wünschenswert.
Gruß, Lope
ich sehe wohl das Problem, aber allein durch die Anrede ist ja auch nicht sichergestellt, dass der nicht an der Adresse des Schülers wohnende Elternteil die Info auch bekommt.
Das würde heißen, dass tatsächlich beide Elternteile angeschrieben werden müssen, mit dem zunächst unvermeidlichen Risiko, zwei unterschiedliche Entscheidungen zu erhalten.
Es ist leider so, dass diese Situation kein Einzelfall mehr ist; da wäre etwas mehr Rechtssicherheit wünschenswert.
Gruß, Lope