26.07.2009, 11:27
Hallo Lope,
jetzt mit ein bisschen Stress weniger hab ich mir die Postings noch einmal durchgelesen. Das Handling der Anrede ist schon so gewollt. Wenn beide Elternteile Erziehungsberechtigt sind werden auch beide angesprochen, weil beide ja befugt sind die Antwort zu schreiben.
Insgesamt ist das "Verwaltungshandling" schwierig. Wenn beide erziehungsberechtigt sind müssten beide ein Schreiben erhalten. Schreibt man beide aber getrennt an könnte man zwei (evtl. verschiedene) Antworten bekommen. Nur einen anzuschreiben wäre aber auch nicht korrekt.
Was ich sagen will: auch wenn der Notenmanager (vielleicht schon nächstes Jahr) zwei Adressen für getrennt lebende verwalten kann müsste man in jedem Fall individuell einstellen können, wie die Schreiben zu verschicken wären. An einen, an beide, von wem bekommt man die Antwort, wer ist der "erste" Erziehungsberechtigte.
Gruß
Stephan
jetzt mit ein bisschen Stress weniger hab ich mir die Postings noch einmal durchgelesen. Das Handling der Anrede ist schon so gewollt. Wenn beide Elternteile Erziehungsberechtigt sind werden auch beide angesprochen, weil beide ja befugt sind die Antwort zu schreiben.
Insgesamt ist das "Verwaltungshandling" schwierig. Wenn beide erziehungsberechtigt sind müssten beide ein Schreiben erhalten. Schreibt man beide aber getrennt an könnte man zwei (evtl. verschiedene) Antworten bekommen. Nur einen anzuschreiben wäre aber auch nicht korrekt.
Was ich sagen will: auch wenn der Notenmanager (vielleicht schon nächstes Jahr) zwei Adressen für getrennt lebende verwalten kann müsste man in jedem Fall individuell einstellen können, wie die Schreiben zu verschicken wären. An einen, an beide, von wem bekommt man die Antwort, wer ist der "erste" Erziehungsberechtigte.
Gruß
Stephan
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