24.07.2009, 21:50
Hallo,
bei kam auch die Diskussion auf, wie denn nun dieses KMS (vom 13.11.0
gelesen werden soll. Unser Schulleiter meint, dass das KMS sehr wohl eindeutig sei, da in dem Text steht:
"Dabei werden jeweils - entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO große Leistungsnachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben einfach gewichtet bzw. müncliche Schulaufgaben doppelt, die Rechenschaftsabalgaen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet)."
Dadurch, dass hier "Note" im Singular steht, würde für die Berechnung dann wohl die Durchschnittsnote zu verwenden sein. Somit wäre das KMS aus Schulleitungssicht eindeutig und die Legasthenienoten müssten anders berechnet werden. Wird aber sicherlich spannend, ob das KM noch schriftlich dazu Stellung nimmt.
Schöne Grüße und auch natürlich noch mal vielen Dank für die immer schnelle Rückmeldung, Stephan. Sehr toller Service!
Gruß, Till
bei kam auch die Diskussion auf, wie denn nun dieses KMS (vom 13.11.0
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"Dabei werden jeweils - entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO große Leistungsnachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben einfach gewichtet bzw. müncliche Schulaufgaben doppelt, die Rechenschaftsabalgaen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet)."
Dadurch, dass hier "Note" im Singular steht, würde für die Berechnung dann wohl die Durchschnittsnote zu verwenden sein. Somit wäre das KMS aus Schulleitungssicht eindeutig und die Legasthenienoten müssten anders berechnet werden. Wird aber sicherlich spannend, ob das KM noch schriftlich dazu Stellung nimmt.
Schöne Grüße und auch natürlich noch mal vielen Dank für die immer schnelle Rückmeldung, Stephan. Sehr toller Service!
Gruß, Till