24.07.2009, 21:01
Hallo Stephan,
nochmal zum Bericht "Vorrücken": Wenn zwei Elternteile erziehungsberechtigt sind, aber getrennt leben, also mit zwei Anschriften in der WinSV eingetragen sind, übernimmt der NM richtig die Anschrift des Elternteils, bei dem auch der Schüler wohnt. In der Anrede wird jedoch auch der zweite, nicht dort wohnende Elternteil angesprochen.
Gruß, Lope
nochmal zum Bericht "Vorrücken": Wenn zwei Elternteile erziehungsberechtigt sind, aber getrennt leben, also mit zwei Anschriften in der WinSV eingetragen sind, übernimmt der NM richtig die Anschrift des Elternteils, bei dem auch der Schüler wohnt. In der Anrede wird jedoch auch der zweite, nicht dort wohnende Elternteil angesprochen.
Gruß, Lope