21.07.2009, 17:41
Hallo Rolf,
das gibt der oben angegebene Text meines Erachtens so nicht her. Ich lese das (zusammen mit dem entsprechenden KMS) so:
"Es wird zunächst - abweichend von § 60 Abs. 1 Satz 1 GSO - getrennt jeweils eine schriftliche und eine mündliche Gesamtnote errechnet.
Im KMS, dessen Nummer ich jetzt nicht noch einmal heraussuchen möchte, heißt es, dass die schriftlichen Leistungen die Schulaufgaben und Stegreifaufgaben sind, die mündlichen Leistungen sind Unterrichtsbeiträge, Abfragen und die mdl. Schulaufgabe (falls geschrieben).
Dabei werden jeweils - entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO große Leistungsnachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben einfach gewichtet bzw. müncliche Schulaufgaben doppelt, die Rechenschaftsabalgaen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet).
Hier lese ich nicht heraus, dass Schnitte gebildet werden sollen. Es wird weder von einem Schnitt noch von einer Gesamtnote gesprochen. Große LNWs sollen doppeltes Gewicht bekommen, fertig.
Dann werden die schriftliche Gesamtnote und die mündliche Gesamtnote im Verhältnis 1:1 gewichtet und die Endnote berechnet."
Im ersten und letzten Satz der Mitteilung kann man eigentlich herauslesen, dass im KM-Deutsch immer von "Gesamtnote" gesprochen wird, wenn ein Zwischenschnitt berechnet werden soll. Mithin müsste es dann aber heißen, dass die "Gesamtnote der großen Leistungsnachweise zweifach, die Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise einfach" gewichtet werden sollen, oder eben so ähnlich.
Wie immer empfehle ich, bei nicht gefallen auf höherer Ebene (am besten mit einem Berechnungsbeispiel) klären zu lassen. Damit meine ich aber auch nicht MB, da diese nicht immer alle gleicher Meinung sind.
Auf Vorschlag/Wunsch eines einzelnen Gymnasialschulleiters werde ich das nicht ändern. Damit will ich niemandem auf die Zehenspitzen treten. Aber da der Notenmanager inzwischen an über 70 Gymnasien im Einsatz ist und bisher sich noch niemand gegen die aktuelle Berechnung ausgesprochen hat, kann ich nicht mal eben auf die Schnelle die Berechnung ändern.
Sobald ich harte Fakten habe, kann ich die Berechnung ändern.
Gruß
Stephan
das gibt der oben angegebene Text meines Erachtens so nicht her. Ich lese das (zusammen mit dem entsprechenden KMS) so:
"Es wird zunächst - abweichend von § 60 Abs. 1 Satz 1 GSO - getrennt jeweils eine schriftliche und eine mündliche Gesamtnote errechnet.
Im KMS, dessen Nummer ich jetzt nicht noch einmal heraussuchen möchte, heißt es, dass die schriftlichen Leistungen die Schulaufgaben und Stegreifaufgaben sind, die mündlichen Leistungen sind Unterrichtsbeiträge, Abfragen und die mdl. Schulaufgabe (falls geschrieben).
Dabei werden jeweils - entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO große Leistungsnachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben einfach gewichtet bzw. müncliche Schulaufgaben doppelt, die Rechenschaftsabalgaen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet).
Hier lese ich nicht heraus, dass Schnitte gebildet werden sollen. Es wird weder von einem Schnitt noch von einer Gesamtnote gesprochen. Große LNWs sollen doppeltes Gewicht bekommen, fertig.
Dann werden die schriftliche Gesamtnote und die mündliche Gesamtnote im Verhältnis 1:1 gewichtet und die Endnote berechnet."
Im ersten und letzten Satz der Mitteilung kann man eigentlich herauslesen, dass im KM-Deutsch immer von "Gesamtnote" gesprochen wird, wenn ein Zwischenschnitt berechnet werden soll. Mithin müsste es dann aber heißen, dass die "Gesamtnote der großen Leistungsnachweise zweifach, die Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise einfach" gewichtet werden sollen, oder eben so ähnlich.
Wie immer empfehle ich, bei nicht gefallen auf höherer Ebene (am besten mit einem Berechnungsbeispiel) klären zu lassen. Damit meine ich aber auch nicht MB, da diese nicht immer alle gleicher Meinung sind.
Auf Vorschlag/Wunsch eines einzelnen Gymnasialschulleiters werde ich das nicht ändern. Damit will ich niemandem auf die Zehenspitzen treten. Aber da der Notenmanager inzwischen an über 70 Gymnasien im Einsatz ist und bisher sich noch niemand gegen die aktuelle Berechnung ausgesprochen hat, kann ich nicht mal eben auf die Schnelle die Berechnung ändern.
Sobald ich harte Fakten habe, kann ich die Berechnung ändern.
Gruß
Stephan
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