22.06.2009, 09:12
Der Notenmanager berechnet schon jetzt schriftl. zu mdl. 1:1. Die Frage ist nur, wie bei euch "schriftlich" definiert ist. In einem KMS, dass sich allerdings nur an RS und Gym richtet, heißt es:
Beim Notenschutz, also der 1:1 Gewichtung schriftlicher und mündlicher
Noten in den Fremdsprachen, ist allein auf den überwiegenden Charakter
des Leistungsnachweises abzustellen; das bedeutet z.B., dass eine Steg-
reifaufgabe zu den schriftlichen Noten, eine mündliche Schulaufgabe zu
den mündlichen Noten gezählt wird.
Mangels weiterer Informationen macht das der Notenmanager im Moment bei den WS genauso, d. h. die Stegreifaufgaben werden gemäß ihrer Gewichtung zu den schriftlichen Noten gezählt.
Hast du etwas offizielles (z. B. KMS an WS) zur Hand, in dem die Regelungen erläutert werden?
Gruß
Stephan
Beim Notenschutz, also der 1:1 Gewichtung schriftlicher und mündlicher
Noten in den Fremdsprachen, ist allein auf den überwiegenden Charakter
des Leistungsnachweises abzustellen; das bedeutet z.B., dass eine Steg-
reifaufgabe zu den schriftlichen Noten, eine mündliche Schulaufgabe zu
den mündlichen Noten gezählt wird.
Mangels weiterer Informationen macht das der Notenmanager im Moment bei den WS genauso, d. h. die Stegreifaufgaben werden gemäß ihrer Gewichtung zu den schriftlichen Noten gezählt.
Hast du etwas offizielles (z. B. KMS an WS) zur Hand, in dem die Regelungen erläutert werden?
Gruß
Stephan
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