13.02.2009, 18:53
Hallo,
Vielleicht bringen auch die Erläuterungen zur RSO (Grüner Ordner - Praxis der Schulverwaltung (Schraml/Kellner)) etwas Licht in das Ganze.
Dort findet sich bei §61 die Erläuterung:
"„Wiederholen“ bezeichnet den nochmaligen Besuch einer Jahrgangsstufe derselben Schulart."
Nach dieser Interpretation ist dein Fall keine Wiederholung im Sinne des Art 53, da der Schüler die 6. Klasse an der RS zum erstem Mal absolviert. Für uns in Mittelfranken gibt es vom MB eine Sammlung von "Sonderfällen" , wo u.a. dieser Fall erläutert wird. Wenn du diese brauchst, kann ich sie gerne in unser Fax stecken (--> PM).
Aber NM-Himself hat recht, das Ganze wird wohl von den MBs unterschiedlich gesehen...
Viele Grüße
Christian
(06.02.2009, 16:46)sh schrieb: Hallo Stephan!U.a. unser MB (Mittelfranken).
(20.11.2008, 20:46)NM-Himself schrieb: der entscheidende Punkt ist, dass eine "Pflichtwiederholung bei Schulartwechsel" (in der WinSD "B") nicht zu den Wiederholungen an der RS gezählt wird. Wollte ich auch erst nicht glauben, wurde eines besseren belehrt
Wer behauptet das?
Vielleicht bringen auch die Erläuterungen zur RSO (Grüner Ordner - Praxis der Schulverwaltung (Schraml/Kellner)) etwas Licht in das Ganze.
Dort findet sich bei §61 die Erläuterung:
"„Wiederholen“ bezeichnet den nochmaligen Besuch einer Jahrgangsstufe derselben Schulart."
Nach dieser Interpretation ist dein Fall keine Wiederholung im Sinne des Art 53, da der Schüler die 6. Klasse an der RS zum erstem Mal absolviert. Für uns in Mittelfranken gibt es vom MB eine Sammlung von "Sonderfällen" , wo u.a. dieser Fall erläutert wird. Wenn du diese brauchst, kann ich sie gerne in unser Fax stecken (--> PM).
Aber NM-Himself hat recht, das Ganze wird wohl von den MBs unterschiedlich gesehen...
Viele Grüße
Christian