06.02.2009, 16:46
Hallo Stephan!
Wer behauptet das?
IMHO verhält es sich wie akahl schreibt Art 53 (5):
"Die Lehrerkonferenz entscheidet, ob bei Schülern, die von einer Schule andere Art übergetreten sind und da bereits einmal wiederholt haben, der Absatz 3 anzuwenden ist."
Die Lehrerkonferenz muss also entscheiden. Dafür wäre es sinnvoll, wenn der NM eine Warnung geben würde. Also z. B. "möglicherweise Art 53 (5)" oder so ähnlich. Andernfalls werden solche Fälle "durchrutschen", da keiner bemerkt, dass sie in der Lehrerkonferenz behandelt werden müssen.
Grüße
Sebastian
(20.11.2008, 20:46)NM-Himself schrieb: der entscheidende Punkt ist, dass eine "Pflichtwiederholung bei Schulartwechsel" (in der WinSD "B") nicht zu den Wiederholungen an der RS gezählt wird. Wollte ich auch erst nicht glauben, wurde eines besseren belehrt
Wer behauptet das?
IMHO verhält es sich wie akahl schreibt Art 53 (5):
"Die Lehrerkonferenz entscheidet, ob bei Schülern, die von einer Schule andere Art übergetreten sind und da bereits einmal wiederholt haben, der Absatz 3 anzuwenden ist."
Die Lehrerkonferenz muss also entscheiden. Dafür wäre es sinnvoll, wenn der NM eine Warnung geben würde. Also z. B. "möglicherweise Art 53 (5)" oder so ähnlich. Andernfalls werden solche Fälle "durchrutschen", da keiner bemerkt, dass sie in der Lehrerkonferenz behandelt werden müssen.
Grüße
Sebastian