25.01.2009, 21:00
(24.01.2009, 10:38)NM-Himself schrieb: ...
Es ist aus Sicht der Datenschützer nicht erwünscht und durch die Datenschutzverordnung auch nicht erlaubt, dass ein Lehrer/Beratungslehrer/Schulleiter umfassende Noteneinsicht erhält. Die Klassenleiter sind die einzigen, die eine Ãœbersicht der Noten einer Klasse erhalten. Jede andere Person muss sich gegebenenfalls über den Klassenleiter informieren.
Zwar bietet der Notenmanager momentan die Möglichkeit, einem Lehrer umfassende Noteneinsicht zu gewähren. Schulen, die diese Möglichkeit nutzen, verstoßen aber gegen die Datenschutzverordnung.
...
@stephan:
...jetzt muss ich noch mal nachfragen:
Hab ich das richtig verstanden? Laut Datenschutzverordnung (, die auch in Zusammenarbeit mit Leuten aus dem KM erstellt wurde,) müsste selbst der Schulleiter, im Falle eines Beratungsfalles oder wenn Eltern zu ihm kommen, oder... erst den Klassenleiter bitten, ihm die Noten seines Schülers evtl. einmal zu zeigen???
...irgendwie macht mich das ein bisschen traurig! :nixweiß
mfg
Thomas
Thomas