24.01.2009, 23:36
Zitat:Das kann dieser jemand aber auch nachdem er den Klassleiter gefragt hat. Es sei denn, der Klassleiter verweigert, aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Auskunft. Es sei denn die Auskunftsverweigerung wäre aus dienstrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Ist ganz klar. Auch das hab ich im Telefonat angesprochen und das ist den Datenschützern durchaus bewusst. Aber, um mal wieder einen hinkenden Vergleich zu bemühen, wenn man sicher weiß, dass nicht geblitzt wird, hat man weniger Hemmungen, 130 auf der Landstraße zu fahren.
Gruß
Stephan
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