20.11.2008, 22:07
Nach Sinn und Unsinn darfst du mich nicht fragen, ich bin nur ausführendes Organ. Ãœbrigens: die WinSD macht es genauso. Ein B wird nicht für Wiederholungen herangezogen.
Mal so eine Vermutung: Art 53 (5) Satz 2 könnte so etwas ähnliches wie früher die Sache mit dem Notenausgleich (10. Jgst) sein. In der alten RSO war es noch eine "Kann-Bestimmung", die aber auf Grund einschlägiger Gerichtsurteile de Facto zu einer "Muss-Bestimmung" wurde.
Möglicherweise sieht es hier auch so aus: grundsätzlich wird es so gehandhabt, dass ein B nicht zählt. Sollte der Fall bei euch so eintreten, dann kannst du nur tricksen: B weg, P hin. Was anderes fällt mir dazu nicht ein.
Gruß
Stephan
Mal so eine Vermutung: Art 53 (5) Satz 2 könnte so etwas ähnliches wie früher die Sache mit dem Notenausgleich (10. Jgst) sein. In der alten RSO war es noch eine "Kann-Bestimmung", die aber auf Grund einschlägiger Gerichtsurteile de Facto zu einer "Muss-Bestimmung" wurde.
Möglicherweise sieht es hier auch so aus: grundsätzlich wird es so gehandhabt, dass ein B nicht zählt. Sollte der Fall bei euch so eintreten, dann kannst du nur tricksen: B weg, P hin. Was anderes fällt mir dazu nicht ein.
Gruß
Stephan
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