20.11.2008, 20:46
Hallo,
der entscheidende Punkt ist, dass eine "Pflichtwiederholung bei Schulartwechsel" (in der WinSD "B") nicht zu den Wiederholungen an der RS gezählt wird. Wollte ich auch erst nicht glauben, wurde eines besseren belehrt und nach gründlichem Nachdenken ist das auch nicht unlogisch: die Wiederholung geht ja auf Kappe des Gyms, das heißt der Schüler konnte den Anforderungen des Gyms in der Jgst 6 nicht genügen. Das kann man ihm aber an der RS nicht anlasten, denn an der RS hätte er ja vielleicht die Jgst 6 geschafft.
Hier der Originalauszug aus dem Programmcode
Gruß
Stephan
der entscheidende Punkt ist, dass eine "Pflichtwiederholung bei Schulartwechsel" (in der WinSD "B") nicht zu den Wiederholungen an der RS gezählt wird. Wollte ich auch erst nicht glauben, wurde eines besseren belehrt und nach gründlichem Nachdenken ist das auch nicht unlogisch: die Wiederholung geht ja auf Kappe des Gyms, das heißt der Schüler konnte den Anforderungen des Gyms in der Jgst 6 nicht genügen. Das kann man ihm aber an der RS nicht anlasten, denn an der RS hätte er ja vielleicht die Jgst 6 geschafft.
Hier der Originalauszug aus dem Programmcode
Code:
Case "F", "R", "S", "K", "H", "B", "A"
'freiwillige Wiederholung oder freiwilliger Rücktritt, freiwillig Schulartwechesl,
'Krankheitsbedingt, ..., Pflicht bei schulartwechsel (komisch aber war)
'ist keine ursache für einen artikel 53.
Gruß
Stephan
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