16.10.2008, 12:39
Hallo Stephan,
1. zunächst einmal sollte man vielleicht klarstellen, was der NM nicht können muss/soll:
1a) Korrektheit der Belegungsdaten eines Schülers prüfen
1b) Abiturzulassung bzw. Gefährdungen der Abiturzulassung prüfen
1c) Abiturzeugnisse drucken
1d) Ergebnisse der Abiturprüfungen erfassen
2. Import/Exportfunktionen:
Die Entwicklung wird für dich momentan dadurch erschwert, dass die ASV noch nicht veröffentlicht ist. Momentan haben die Oberstufenbetreuer ein Programm "WinQD" erhalten, das auf der alten Kollegstufendatei ("WinKD") basiert. Unseren Oberstufenbetreuern wurde auf der Fortbildung angekündigt, dass sie mit diesem Programm "mit Sicherheit kein Zeugnis drucken werden", weil WinQD durch den entsprechenden ASV-Programmteil ersetzt wird. Eine Importfunktion WinQD->ASV soll es aber angeblich nicht geben. (!)
2a) Import der Belegungs- und Kursbildungsdaten aus dem KM-Programm
2b) Export der erzielten Halbjahresleistungen in das KM-Programm
2c) Sicherheitshalber: keine manuelle Möglichkeit, Kursbelegungen im NM zu ändern, sondern nur über neuen Import aus dem KM-Programm, damit Zuordnungen nicht ins Leere laufen.
3. Notenerfassung in "normalen" Fächern:
3a) 15-Punkte-System
3b) Erfassung von Halbjahresleistungen (statt Schuljahresleistungen)
3c) Je Halbjahr: 1 Schulaufgabe; Notenberechnung: Schulaufgabe und Durchschnitt der kleinen LNW werden 1:1 gewichtet. Aufrunden zur Endpunktzahl 1 ist unzulässig.
3d) Sonderfall Geschichte+Sozialkunde(einstündig): 2teilige Schulaufgabe mit getrennt bewerteten Teilen Geschichte/Sozialkunde; auch kleine LNW werden getrennt erfasst (könnten sogar getrennte Lehrer sein!); Gesamtleistungen in den Fächern werden zunächst getrennt bewertet und dann im Verhältnis 2:1 zu einem Gesamtergebnis
zusammengefasst.
3e) Weitere Sonderfälle: Kunst/Musik/Sport als Abiturprüfungsfach spare ich mir hier zunächst (siehe §61(4)-(6) GSO)
4. P-Seminar: keine Halbjahresleistungen; über die ABA 11/1 bis 12/1 verteilte kleine Leistungsnachweise (keine Schulaufgabe), über deren Gewichtung die Lehrkraft entscheidet. Durchschnittliche Punktzahl wird verdoppelt, Ergebnis dann gerundet. Maximal 30 Punkte erreichbar.
5. W-Seminar: In den ABA 11/1 und 11/2 nur kleine Leistungsnachweise (jeweils mindestens zwei), die jeweils zu einer Halbjahresleistung zusammengefasst werden (gerundeter Durchschnitt; GSO sagt nichts über die Möglichkeit von Gewichtungen aus). Im ABA 12/1: Abgabe der Seminararbeit und Präsentation. Punkteberechnung:
(3xNote der Arbeit + 1xNote der Präsentation) : 2,
dann runden (also max. 30 Punkte).
Ich hoffe, ich habe nichts wichtiges vergessen und bitte die anderen Gym-Kollegen um Überprüfung.
Bernd
FRG Ebern
1. zunächst einmal sollte man vielleicht klarstellen, was der NM nicht können muss/soll:
1a) Korrektheit der Belegungsdaten eines Schülers prüfen
1b) Abiturzulassung bzw. Gefährdungen der Abiturzulassung prüfen
1c) Abiturzeugnisse drucken
1d) Ergebnisse der Abiturprüfungen erfassen
2. Import/Exportfunktionen:
Die Entwicklung wird für dich momentan dadurch erschwert, dass die ASV noch nicht veröffentlicht ist. Momentan haben die Oberstufenbetreuer ein Programm "WinQD" erhalten, das auf der alten Kollegstufendatei ("WinKD") basiert. Unseren Oberstufenbetreuern wurde auf der Fortbildung angekündigt, dass sie mit diesem Programm "mit Sicherheit kein Zeugnis drucken werden", weil WinQD durch den entsprechenden ASV-Programmteil ersetzt wird. Eine Importfunktion WinQD->ASV soll es aber angeblich nicht geben. (!)
2a) Import der Belegungs- und Kursbildungsdaten aus dem KM-Programm
2b) Export der erzielten Halbjahresleistungen in das KM-Programm
2c) Sicherheitshalber: keine manuelle Möglichkeit, Kursbelegungen im NM zu ändern, sondern nur über neuen Import aus dem KM-Programm, damit Zuordnungen nicht ins Leere laufen.
3. Notenerfassung in "normalen" Fächern:
3a) 15-Punkte-System
3b) Erfassung von Halbjahresleistungen (statt Schuljahresleistungen)
3c) Je Halbjahr: 1 Schulaufgabe; Notenberechnung: Schulaufgabe und Durchschnitt der kleinen LNW werden 1:1 gewichtet. Aufrunden zur Endpunktzahl 1 ist unzulässig.
3d) Sonderfall Geschichte+Sozialkunde(einstündig): 2teilige Schulaufgabe mit getrennt bewerteten Teilen Geschichte/Sozialkunde; auch kleine LNW werden getrennt erfasst (könnten sogar getrennte Lehrer sein!); Gesamtleistungen in den Fächern werden zunächst getrennt bewertet und dann im Verhältnis 2:1 zu einem Gesamtergebnis
zusammengefasst.
3e) Weitere Sonderfälle: Kunst/Musik/Sport als Abiturprüfungsfach spare ich mir hier zunächst (siehe §61(4)-(6) GSO)
4. P-Seminar: keine Halbjahresleistungen; über die ABA 11/1 bis 12/1 verteilte kleine Leistungsnachweise (keine Schulaufgabe), über deren Gewichtung die Lehrkraft entscheidet. Durchschnittliche Punktzahl wird verdoppelt, Ergebnis dann gerundet. Maximal 30 Punkte erreichbar.
5. W-Seminar: In den ABA 11/1 und 11/2 nur kleine Leistungsnachweise (jeweils mindestens zwei), die jeweils zu einer Halbjahresleistung zusammengefasst werden (gerundeter Durchschnitt; GSO sagt nichts über die Möglichkeit von Gewichtungen aus). Im ABA 12/1: Abgabe der Seminararbeit und Präsentation. Punkteberechnung:
(3xNote der Arbeit + 1xNote der Präsentation) : 2,
dann runden (also max. 30 Punkte).
Ich hoffe, ich habe nichts wichtiges vergessen und bitte die anderen Gym-Kollegen um Überprüfung.
Bernd
FRG Ebern