18.07.2008, 23:35
Uff, das rechtliche kenne ich nicht. Wenn ein Schüler in der 9. Klasse G9 durchgefallen ist und jetzt die 9. Klasse im G8 wiederholt hat, dann trägt ihm der Notenmanager natürlich zunächst einmal den Latinum-Vermerk ein (sofern die Note passt). Ob der Schüler darauf das Recht hat oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. Falls nicht, muss die Bemerkung natürlich von Hand entfernt werden.
Gruß
Stephan
Gruß
Stephan
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