Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Bekanntmachungen
Zeugnisbemerkung bzgl. Niveaustufe in Fremdsprachen
#1
Hallo liebe Gym-Kollegen,

ich bin gerade dabei, den Bemerkungspassus bzgl. der Niveaustufe in Fremdsprachen einzuprogrammieren. Zwei Dinge würde ich da gerne abklären (ich hoffe, ich bekomme da noch eine Antwort an diesem Wochenende).

1. Im KWMBl Nr. 8/2008 wird unter "Vollzug ..." blabla "... Zeugnismuster" unter dem Punkt 5.2 der Eindruck erweckt, als gäbe es am Gym nur Englisch und Französisch als 1. bzw. 2. (moderne) Fremdsprache. Ist das korrekt? Gibt es evtl. Schulversuche oder Gym-Varianten, in denen mit Italienisch, Spanisch oder gar Russisch begonnen wird?

2. Wenn ein Schüler (5.2.1 und 5.2.1) sowohl in der 1. (oder 1. und 2.) als auch in der 3. modernen Fremdsprache ausreichende Leistungen erziehlt, dann würde er folgende Bemerkungen erhalten:
Zitat: Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in Englisch (und Französisch) entsprechend der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.
Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in Italienisch entsprechend der Niveaustufe A2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.

Schöner wäre es, in diesem Fall die Bemerkungen zusammen zu ziehen, etwa:
Zitat: Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in Englisch (und Französisch) entsprechend der Niveaustufe B1 sowie in Italienisch entsprechend der Niveaustufe A2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.

Nun die Bürokraten/Juristen-Spezialfrage: darf man das?

Und zum Schluss: ihr könntet mir eine aufwändigere Recherche ersparen, wenn ihr mir die Kriterien für das Erreichen des Latinums/kleinen Latinums posten würdet. Unter den Lesern ist doch bestimmt einer, der diese Informationen aus dem Ärmel schütteln kann.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#2
Hallo Stefan,

am besten Du sprichst direkt mit Herrn Papst vom KM (nicht mit dem Papst ;)
Der weiß Bescheid und dann ist man auch sicher, dass es offiziell abgesichert ist.
Möchtest Du den Eintrag automatisieren?
Mit TExtbausteinen ist er nur mit dem Trick zu machen, dass man mehrere direkt aneianander hängt, da der Text wegen seiner Länge in einen Baustein nicht passt.

Vielen Dank für eine Rückinfo

Franz[/u]
Zitieren
#3
Hallo Franz,

es ist nur der Pabst und nicht der Papst und ich würde es gerne ohne ihn klären.

Hat niemand eine Erläuterung zum Thema Latinum parat? Dann müsst ihr es leider mit Textbausteinen machen, da ich momentan keine Zeit habe, dass auch noch zu recherchieren.

Die Fremdsprachen-Niveaustufen werden automatisch gesetzt.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#4
Hallo Stephan,

sorry, dass es ein paar Tage gedauert hat. Die Regelungen für das Latinum gehören zum unübersichtlichsten, das ich je gesehen habe.
Der Reihe nach:

1. Regelungen für das G8 (in diesem Schuljahr: bis Kl. 9):

1a. "Latinum": Latein als 1. oder 2. Fs nach Jahrgangsstufe 10, wenn mindestens Note 4.

1b. "Kleines Latinum": Latein als 1. oder 2. Fs nach Jahrgangsstufe 9, wenn mindestens Note 4.

2. Regelungen für das G9 (in diesem Schuljahr: ab Klasse 10):

2a. Latein als 1. Fremdsprache ab Klasse 5:
2aa. "Latinum" nach Jahrgangsstufe 10 oder 11, wenn mindestens Note 4.
2ab. "Kleines Latinum" ist für diesen Fall nicht mehr relevant.

2b. Latein als 2. Fremdsprache ab Klasse 6 (gab es wohl in einigen Schulversuchen; ist da eine Notenmanager-Schule dabei?):
2ba. "Latinum" nach Jahrgangsstufe 10 oder 11, wenn mindestens Note 4.
2bb. "Kleines Latinum" ist für diesen Fall nicht mehr relevant.

2c. Latein als 2. Fremdsprache ab Klasse 7:
2ca. "Latinum" nach Jahrgangsstufe 11, wenn mindestens Note 4
2cb. "Kleines Latinum" nach Jahrgangsstufe 10, wenn mindestens Note 4

Jetzt noch ein paar Worte zu den modernen Fremdsprachen:
a) Das Zusammenfassen mehrerer Bemerkungen zu einer einzigen ist selbstverständlich erlaubt.
b) Zitat aus einem KMS vom 09.06.2008 (ist es dir schon bekannt?): "Wir bitten Sie bei der Ausstellung der Jahreszeugnisse (...) zu beachten, dass die Regelungen in Nrn. 5.3 und 6.3. der o.g. Bekanntmachung für die modernen Fremdsprachen nur im achtjährigen Gymnasium gelten und daher in diesem Schuljahr noch nicht zur Anwendung kommen. Eine Berichtigung der Bekanntmachung wird vorbereitet."

Also: In Klasse 10 dieses Jahr noch keine Bemerkung für die modernen Fremdsprachen!

Wäre wirklich klasse, wenn du die Sache mit den Fremdsprachen und dem Latinum einprogrammieren könntest! Vielen Dank im voraus für den tollen Service!!!!

Bernd
FRG Ebern
Zitieren
#5
VIELEN DANK daumen hoch

Punkt 1: die Niveaustufen-Bemerkungen sind in der aktuellen Version schon drin (update seit heute verfügbar). Die Einschränkung auf G8 kannte ich noch nicht, muss also bis zum Jahresende noch einmal updaten (aber passiert ja eh).

Punkt 2: da bin ich jetzt mal stur. Die automatische Latinum-Bemerkung programmiere ich für das G8 rein (Ende der Woche), das G9 "sitze ich aus". Hierfür also bitte Textbausteine vorbereiten.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#6
zu Punkt 2: kann ich verstehen...

Betrifft die Änderung eigentlich nur die Schulversion oder auch die Heimversion?
Zitieren
#7
Nach Rücksprache mit unserer Latein-Fachbetreuerin noch ein Nachtrag zum Thema Latinum: Schüler der 9. Klasse (Gcool bzw. der 10. Klasse (G9) können das Latinum auch über eine gesonderte Feststellungsprüfung erhalten. Nach dem Wortlaut der KM-Bestimmungen wird auch diesen Schülern das Latinum mit dem Jahreszeugnis bescheinigt! Hier müsste also die Bemerkung über das kleine Latinum durch die über das Latinum ersetzt werden. Hier wird man wohl um Textbausteine nicht herumkommen???? Konkret dürfte das wohl folgendes heißen:

1. "Wahlfachbemerkung selber erstellen" anhaken
2. Bemerkung über das kleine Latinum per Hand löschen
3. Textbaustein für das Latinum einfügen

Oder lässt sich das geschickter lösen?

Bernd
Zitieren
#8
Nein, das kann dann wirklich nur über einen Textbaustein laufen.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#9
Hallo Stephan,
1. ich erstelle momentan ein Info-Schreiben für meine Kollegen. Kann ich darin mitteilen, dass in der 9. Jahrgangsstufe des G8 die Lateinbemerkung (Kleines Latinum) bereits "automatisiert" übernommen wird (wie dies bereits für die Fremsprachenbemerkung ja schon funktioniert), in der 10. und 11. Jahrgangsstufe des G9 die Bemerkungen Kleines Latinum/Latinum mit Textbausteinen selbständig eingefügt werden müssen?
2. Für die Bemerkungen wird nun sehr viel Platz benötigt. Bei der Schnelleingabe über z.B. #45 #A3 ... kommt sehr schnell eine Warnung (mehr als 3 Zeilen). Der Test ergab, dass händisch eingegebener Text wie in der WINSV mit 6 Zeilen oben gedruckt werden kann. Die Warnung nach 3 Zeilen ist irritierend. Könnte man das vielleicht ändern?

Eine gute Zeit
Guido
Zitieren
#10
Ad 1: steht tatsächlich für heute Nachmittag auf dem Plan, wird also sicherlich fertig (G8!).

Ad 2: Mein Fehler. Die Einschränkung auf drei Zeilen gilt eigentlich nur für die obere Bemerkung, nicht für die untere. Ich werde das heute dann auch gleich noch korrigieren.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#11
Nochmal Ad 2, da hab ich dein Posting nicht gründlich genug gelesen. Geh in die Einstellungen auf die Seite "Zeugnis" und stell dort die Anzahl der Zeilen auf 6 ein. Dann passt alles.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#12
In der automatisch erzeugten Bemerkung steht:
"Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen"
also europäisch klein, ist das so ok?
LG Harry
Zitieren
#13
Ob ich recht hab, oder nicht, ...

Ich hab mir zugegebenermaßen keine Gedanken über die Rechtschreibung gemacht sondern die Bemerkungen 1:1 aus http://www.km.bayern.de/km/publikationen...008-24.pdf (Seite 22 im PDF bzw. Seite 564 im KWMBl) übernommen (im Sinne von "Copy & Paste"). Da darf mich also keiner schimpfen.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#14
Hallo Stefan,

ein Schüler der 9. Jgst. mit Note 5 (4,51) in Latein bekommt das kleine Latinum bestätigt. Das dürfte eigentlich nicht sein. Kann es daran liegen, dass die 4,51 im Intervall der mögl. päd. Note liegt und man ihm erst als päd. Note die 5 geben muss?
Dann müsste ich die Kollegen noch darauf hinweisen, da sie davon ausgehen, dass, wenn sie den rechnerischen Vorschlag des NM übernehmen, alles klar ist.
Gruß
Helmut Schreiner
Zitieren
#15
Hallo Helmut,

kann es sein, dass in diesem Fall ebenfalls der Haken bei "Wahlfachbemerkung selber" gesetzt ist? Dann hat der Kollege vielleicht den Haken gesetzt, als der Schüler noch auf einer 4 stand.

Ich hab jetzt bei mir mal eine Notenkonstellation eingetragen, die ebenfalls auf 4,51 führt und kann das Problem nicht nachvollziehen. Wenn im Feld für die Lateinnote eine 5 steht, dann wird unten auch keine Fremdsprachenbemerkung angezeigt.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kompetenzen Fremdsprachen in Zeugnis auch bei spätbeginnend maddin8661 2 7.038 28.07.2011, 11:41
Letzter Beitrag: maddin8661
  Legasthenie und Notenberechnung in den Fremdsprachen Ulrich Miller 19 46.337 17.07.2011, 20:04
Letzter Beitrag: Carli
  Zeugnisbemerkungen Latinum/Fremdsprachen effonix 5 9.181 07.06.2009, 21:24
Letzter Beitrag: NM-Himself

Gehe zu:


Deutsche Übersetzung: MyBB.de, Powered by MyBB, © 2002-2024 MyBB Group.