09.07.2024, 11:02
Der aktualisierte § 27 der RSO soll laut einer Mitteilung bereits für dieses Jahr angewendet werden.
Dort heißt es nun:
1Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens am dritten Werktag nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule vorliegen muss und das oder die Vorrückungsfächer benennt, in denen die Nachprüfung abgelegt werden soll.
Ist eine entsprechende Änderung im Notenmanager vorgesehen?
Dort heißt es nun:
1Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens am dritten Werktag nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule vorliegen muss und das oder die Vorrückungsfächer benennt, in denen die Nachprüfung abgelegt werden soll.
Ist eine entsprechende Änderung im Notenmanager vorgesehen?