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Hallo zusammen,
Ich grüble über eine grundsätzliche Frage nach.
Folgende Rahmenbedingung: Notenschluss - danach Sperrfrist (so nenne ich das mal) - dnach Notenfreigabe
Ist es möglich nach der Notenfreigabe eine Note einzutragen, dass ein Datum in der Sperrfrist hat.
Also die Note gilt für das 2HJ wird aber geschrieben in der Sperrfrist des 1HJ
Viele Grüße
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Hallo,
das ist im Notenmanager nicht möglich und sollte nach Möglichkeit auch vermieden werden. Grundsätzlich ist es so, dass eine Note zu dem Halbjahr zählt, in dem sie gebildet wird und - das ist jetzt der entscheidende Punkt, der auch schon gerichtlich geklärt wurde - muss dann auch in das entsprechende Zeugnis (in diesem Fall Halbjahreszeugnis) eingerechnet werden. In unteren Jahrgangsstufen mag das nicht so die große Relevanz haben (insbesondere wenn man Zwischenberichte rausgibt, aber dann hat man ja auch keine Sperrfrist), ab 9. Klasse, wo die Zeugnisse u. U. für Bewerbungen benötigt werden, sieht das schon anders aus.
Stell dir vor, durch eine Ex oder mdl. Note, die noch vor dem Zwischenzeugnis gebildet wurde, würde sich eine Englisch 5 in eine 4 ändern und der Schüler möchte sich mit dem Zeugnis bewerben. Dann macht das schon einen großen Unterschied, ob auf dem Zeugnis eine Gefährdung notiert ist oder nicht.
Gruß
Stephan
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Servus Stephan,
das Dilemma mit den Noten in dieser "Sperrfrist" war mir schon klar, dass es gerichtlich bereits geklärt wurde jeodoch nicht. Ich habe gestern verzweifelt den entsprechenden Paragraphen in der RSO gesucht ... aber nicht gefunden.
Gab es da mal ein KMS dazu?
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Ich kann noch einmal meinen Konrektor fragen, der hatte mir seinerzeit ein Schreiben vorgelegt. Könnte von unserem MB gewesen, muss aber nicht. Vielleicht hat den Wisch noch, dann melde ich mich wieder.
Gruß
Stephan