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Bekanntmachungen
Legasthenie und Notenberechnung in den Fremdsprachen
#1
Hallo,

kann mir jemand erklären, wie die Notenberechnung in der Fremdsprache mit mündlichen Schulaufgaben bei Legasthenie im NM funktioniert?

Im Schreiben vom 13.11.08 an die Gymnasien in Bayern teilt das KM mit:
"Es wird zunächst - abweichend von § 60 Abs. 1 Satz 1 GSO - getrennt jeweils eine schriftliche und eine mündliche Gesamtnote errechnet. Dabei werden jeweils - entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO große Leistungsnachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben einfach gewichtet bzw. müncliche Schulaufgaben doppelt, die Rechenschaftsabalgaen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet). Dann werden die schriftliche Gesamtnote und die mündliche Gesamtnote im Verhältnis 1:1 gewichtet und die Endnote berechnet."

Wie setzt ihr das im Notenmanager um?

Vielen Dank für die Hilfe
Ulli
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#2
http://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=2433&highlight=m%C3%BCndliche+Schulaufgaben

Schulversion Update 3.4.62 vom 08.12.2008

* Legasthenie die 2.: Im Gymnasium werden mündliche Schulaufgaben bei Legasthenikern zu den mündlichen Leistungen gezählt. Hierfür mussten bisher die mdl. Schulaufgaben bei Legasthenikern auch bei den mdl. Noten eingetragen werden. Nun gibt es die Möglichkeit, die Note ebenfalls bei den Schulaufgaben einzugeben und vorher die Taste "M" zu drücken. Die Note erscheint dann mit einem vorangestellten "m" und wird dann automatisch zu den mdl. Noten gerechnet.
LG Harry
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#3
Richtig, aber vielleicht noch einmal detailiert. Der Notenmanager berechnet:

1. die schriftliche Note: er werden alle Leistungsnachweise der ersten 18 Spalten (große LNWs, schriftliche kleine LNWs) gemäß der in den Spalten eingetragenen Gewichtungen zusammen, also Schulaufgaben üblicherweise doppelt und die Stegreifaufgaben einfach. Wird eine Schulaufgaben mit "m" gekennzeichnet (= mdl. Schulaufgabe), wird sie aus der Berechnung ausgeklammert.

2. die mündliche Note: aus den mdl. kleinen LNWs wird gemäß der eingetragenen Gewichtungen (für gewöhnlich also einfach) eine Gesamtnote berechnet. Wurde eine Schulaufgabe als mdl. Schulaufgabe gekennzeichnet, fließt diese mit der dort eingetragenen Gewichtung (üblicherweise also 2) in die mdl. Note mit ein.

3. Abschließend werden mdl. und schrift. Note mit 1:1 verrechnet.

Gruß
Stephan
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#4
Hallo Stephan,

nach den Recherchen meines Schulleiters stimmt die im Notenmanager praktizierte Notenberechnung im Fall von Legasthenie/moderne Fremdsprachen nicht mit den im KMS/GSO vorgesehenen Regelungen überein:
Es müsste zunächst jeweils (also getrennt nach mündlich und schriftlich) der Durchschnitt der großen Leistungsnachweise und der kleinen gebildet werden und diese dann 2:1 verrechnet werden; die beiden Durchschnittsnoten (auf zwei Stellen abgeschnitten) sind dann (wie auch jetzt realisiert) 1:1 zu verrechnen. - Ist eine kurzfristige Lösung im Notenmanager möglich?

Danke & Gruß

rolf
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#5
Hallo Rolf,

das gibt der oben angegebene Text meines Erachtens so nicht her. Ich lese das (zusammen mit dem entsprechenden KMS) so:

"Es wird zunächst - abweichend von § 60 Abs. 1 Satz 1 GSO - getrennt jeweils eine schriftliche und eine mündliche Gesamtnote errechnet.

Im KMS, dessen Nummer ich jetzt nicht noch einmal heraussuchen möchte, heißt es, dass die schriftlichen Leistungen die Schulaufgaben und Stegreifaufgaben sind, die mündlichen Leistungen sind Unterrichtsbeiträge, Abfragen und die mdl. Schulaufgabe (falls geschrieben).

Dabei werden jeweils - entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO große Leistungsnachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben einfach gewichtet bzw. müncliche Schulaufgaben doppelt, die Rechenschaftsabalgaen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet).

Hier lese ich nicht heraus, dass Schnitte gebildet werden sollen. Es wird weder von einem Schnitt noch von einer Gesamtnote gesprochen. Große LNWs sollen doppeltes Gewicht bekommen, fertig.

Dann werden die schriftliche Gesamtnote und die mündliche Gesamtnote im Verhältnis 1:1 gewichtet und die Endnote berechnet."

Im ersten und letzten Satz der Mitteilung kann man eigentlich herauslesen, dass im KM-Deutsch immer von "Gesamtnote" gesprochen wird, wenn ein Zwischenschnitt berechnet werden soll. Mithin müsste es dann aber heißen, dass die "Gesamtnote der großen Leistungsnachweise zweifach, die Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise einfach" gewichtet werden sollen, oder eben so ähnlich.

Wie immer empfehle ich, bei nicht gefallen auf höherer Ebene (am besten mit einem Berechnungsbeispiel) klären zu lassen. Damit meine ich aber auch nicht MB, da diese nicht immer alle gleicher Meinung sind.

Auf Vorschlag/Wunsch eines einzelnen Gymnasialschulleiters werde ich das nicht ändern. Damit will ich niemandem auf die Zehenspitzen treten. Aber da der Notenmanager inzwischen an über 70 Gymnasien im Einsatz ist und bisher sich noch niemand gegen die aktuelle Berechnung ausgesprochen hat, kann ich nicht mal eben auf die Schnelle die Berechnung ändern.

Sobald ich harte Fakten habe, kann ich die Berechnung ändern.

Gruß
Stephan
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#6
Hallo Stephan,

vielen Dank für Deine Ausführungen - meine Ausführungen beruhen letzendlich nicht auf der Interpretation meines Schulleiters, sondern auf einer telefonischen Auskunft des im Ministerium zuständigen Mitarbeiters (Herr Fischer, Durchwahl 2716) der dies so interpretiert. - Der Bezug im KMS auf § 60 I Satz 4 legt diese Sicht der Dinge nahe.

Gruß,

rolf
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#7
Diese Information wäre gestern nützlich gewesen, heute ist Herr Fischer leider nicht erreichbar. Eine Programmänderung wird es in diesem Schuljahr in dieser Sache auf keinen Fall mehr geben, hier müsstet ihr per Hand nachrechnen ob sich an der Note etwas ändert und dann pädagogische Noten eintragen.

Ich werde mich aber um die Sache bzw. deren Klärung kümmern.

Gruß
Stephan
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#8
Herzlichen Dank für Deine - wie immer - schnelle Reaktion; sollten wir entsprechende schriftliche Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend an Dich weiterleiten!

Gruß

rolf
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#9
Danke, wäre nett. Hab heute noch Herrn Fischer eine Email geschickt und hoffe auf baldige Antwort.

Gruß
Stephan
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#10
Hallo,

bei kam auch die Diskussion auf, wie denn nun dieses KMS (vom 13.11.0cool gelesen werden soll. Unser Schulleiter meint, dass das KMS sehr wohl eindeutig sei, da in dem Text steht:

"Dabei werden jeweils - entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GSO große Leistungsnachweise zweifach, kleine Leistungsnachweise einfach gewichtet (z.B. die Note der schriftlichen Schulaufgaben doppelt, die der Stegreifaufgaben einfach gewichtet bzw. müncliche Schulaufgaben doppelt, die Rechenschaftsabalgaen und Unterrichtsbeiträge einfach gewichtet)."

Dadurch, dass hier "Note" im Singular steht, würde für die Berechnung dann wohl die Durchschnittsnote zu verwenden sein. Somit wäre das KMS aus Schulleitungssicht eindeutig und die Legasthenienoten müssten anders berechnet werden. Wird aber sicherlich spannend, ob das KM noch schriftlich dazu Stellung nimmt.

Schöne Grüße und auch natürlich noch mal vielen Dank für die immer schnelle Rückmeldung, Stephan. Sehr toller Service!

Gruß, Till
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#11
Nur nochmal zum Mitschreiben.....
Schnitt SA doppelt + Schnitt Kleine LNW ergibt Schnitt schriftl.
Schnitt Schriftl + Schnitt mdl 1:1 ergibt Endnote
ist so zur Zeit im NM umgesetzt.
Gibt es dazu irgendein Schriftstück vom KM?
LG Harry
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#12
Hallo Stephan,

bei uns werden die Noten der LRS-Schüler bisher genauso berechnet wie bei Legasthenie.
Nun möchte aber die Latein-Fachschaft ab dem kommenden Schuljahr die 1:1-Regelung (bei LRS) nicht mehr haben, sondern die gewöhnliche Berechnung.
Bisher kann ich im NM nur einstellen, ob der Schüler die Legasthenie-Berechnung in den Fremdsprachen bekommt oder nicht. Aber nicht, ob er sie für die modernen Fremdsprachen bekommt und für Latein nicht.
Ist es möglich für das nächste Schuljahr so eine Erweiterung zu integrieren?


Schöne Grüße

Marcus
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#13
Gibt es ein KMS, dass das regelt? Ich denke mal, dass ja nicht einfach eine Fachschaft beschließen kann, ob sie die Legasthenieberechnung anwenden will oder nicht.

Gruß
Stephan
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#14
Bei LRS schon.
Die Regelungen bei Legasthenie sind fest geregelt.
Bei LRS entscheidet aber die Schule über den Nachteilsausgleich und die Notenberechnung. Bei uns wurde es bisher übernommen. Andere Schulen haben bei LRS nicht die Legasthenie-Berechnung, deshalb kann man es ja im NM einstellen.
Aber so sind auch differenzierte Lösungen möglich.

Das KMS ist vom 28.05.2008 und bezieht sich auf ein KMBek vom 16.11.99.

Schöne Grüße

Marcus
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#15
Hallo Marcus,

entschuldige, dass ich hartnäckig nachfrage. Eine Anpassung, die euren Wünschen entspricht, wäre äußerst aufwändig und daher möchte ich die Sache erst rechtlich geklärt sehen.

In dem von dir genannten KMS, das ich ja zu genüge kenne, geht für mich konkret folgendes hervor:

Wenn der Schüler die Legasthenieberechnung attestiert bekommt, dann erhält er in den Fremdsprachen den Notenschutz (1:1 von mdl. und schriftl). Bekommt er sie nicht attestiert, dann kann er zwar Nachteilsausgleich bekommen (mehr Zeit, kürzere Arbeit, ...), aber er bekommt keinen Notenschutz in den Fremdsprachen.

Ich kann hier also nicht herauslesen, dass ein LRS-Schüler in einigen Fremdsprachen Notenschutz bekommt, in anderen Fremdsprachen auf Beschluss der Fachschaft aber nicht. Die Entscheidung wird durch das Attest getroffen.

Zwei Möglichkeiten: entweder, wir lassen den NM wie er ist und ihr müsst gegebenenfalls in den betroffenen Fächern nachrechnen und pädagogische Noten vergeben, oder wir tragen das Problem an eine höhere Stelle mit Bitte um Klärung. Wenn von dort das OK kommt nehme ich das Problem in Angriff.

Gruß
Stephan
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