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Hallo Stephan,
habe gelesen, dass letztes Jahr die Noteneingabe 2 HJ für Heimversionen zu einem Konflikt geführt hat und deshalb nicht mehr funktioniert hat.
Meine Kollegen melden, dass es heuer auch nicht geht, ich habe es eigentlich ab 02.02. wieder erlaubt.
Mache ich noch was falsch oder ist diese Funktion nicht mehr verfügbar?
Gruß
Bernd
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Hallo Bernd,
da rufst du wieder was in Erinnerung. Das Problem sind die Klassen mit Zwischenberichten. Bei denen muss es natürlich die Möglichkeit geben, die Noteneingabe bis zum Zwischenzeugnistermin offen zu halten und alle Noten, die bis dahin eingetragen werden, auch zum ersten Halbjahr zu zählen.
Daher hat das mit dem Termin "Noteneingabe 2. HJ ab..." nicht mehr geklappt. Hier müsste ich also eine Unterscheidung einbauen zwischen den verschiedenen Klassen und den verschiedenen Zeugnisarten, das ist sehr schwierig.
Nach langen Ãœberlegungen im "inneren Kreis" sind wir zu dem Schluss gekommen, diese Funktion wieder einzustampfen - und ich habe prompt vergessen, die Einstellungsmöglichkeit zu löschen.
Für alle, die jetzt "Schade" rufen sei ergänzt: ein Schüler hat ja den rechtlichen Anspruch, dass jede im ersten Halbjahr gebildete Note auch in das Zeugnis eingerechnet wird. Auch wenn es einigen nicht gefällt: zwischen Notenschluss und Zwischenzeugnis lässt man halt mal die Schüler in Ruhe. Exen/Schulaufgaben schreiben und nach dem Zwischenzeugnis herausgeben ist ja OK, aber Abfragen finden halt nicht statt.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan (oder andere),
auf welche Verordnung, welches Gesetz oder welches KMS bezieht sich die Äußerung, die Du ja auch in einem anderen Teil des Forums vertritts, dass jede Note, die vor der Herausgabe eines Zeugnisses gebildet (dem Schüler bekannt gegeben wurde) wurde auch diesem zuzurechnen ist?
LG Alexander
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Hallo Alexander,
ob es dazu ein KMS gibt, weiß ich nicht. Definitiv gibt es aber (mindestens ein) Gerichtsurteil, eine entsprechende Email haben wir vor etwa zwei Jahren erhalten (vielleicht finde ich die sogar noch).
Aber erscheint mir auch logisch:
1. Jede Note, die im ersten Halbjahr gebildet wird, ist eine Note des ersten Halbjahres. Sonst könnte ja ein Lehrer willkürlich entscheiden, welche Note er zum ersten und welche er zum zweiten zählt und damit das Notenbild im Zeugnis erheblich beeinflussen.
2. In der RSO (sicherlich auch anderen Schulordnungen) steht: " Ãœber die in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern erzielten Leistungen werden am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar Zwischenzeugnisse ... ausgegeben."
Geklagt hat damals wohl ein Schüler, der durch eine Abfrage seine 5 wegbekommen hätte, diese 5 aber nicht mehr in das Zeugnis eingerechnet wurde und er dann im Bewerbungszeugnis diese 5 stehen hatte. Die Klage hat er gewonnen.
Gruß
Stephan
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Danke für die Antwort,
wäre echt super, wenn Du mir die besagte Email schicken könntest. In der GSO ist die Notenfestsetzung nämlich zeitlich nicht so exakt geregelt!
LG Alexander
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Hallo Alexander,
kann die Email nicht mehr finden. Unabhängig von der GSO hat aber das BayEUG einen Passus, der meines erachtens ziemlich genau das gleiche aussagt.
Gruß
Stephan