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Bekanntmachungen
Notenberechnung bei Legasthenikern falsch => Wirtschaftsschule
#1
Hallo Stephan,

wir haben heute ein schwerwiegendes Problem festgestellt. Bei unseren Legasthenikern ist die Notenberchnung komischerweise bei manchen Schülern falsch. (Evtl. wenn zwei SA - Noten erfasst sind) Beispiel:
SA: 4 / 3
Ex/Mdl.: 3/5/4/4
Gewichtung zwar auf 2 gestellt, Schüler aber als Legastheniker (rot) erfasst.
=> Schnitt laut NM: 3,83 ??? (müsste aber 3,75 sein)
Heute haben Kollegen von noch schlimmeren Abweichunge berichtet. Was kann da los sein?

Grüße

Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland
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#2
Hallo Martin,

der NM berechnet (so wie im KMS beschrieben) den Schnitt aller schrifltichen Arbeiten (also SchA und Exen zu einem Schnitt zusammen) und die echten mündlichen Noten zu einem Schnitt zusammen. Diese werden dann 1:1 gewichtet.

Wenn die Exen bei Legasthenikern als echte mändliche Noten zu werten sind, muss man sie entsprechend in den hinteren Bereich eintragen und der NM rechnet richtig.

Viele Grüße


Hans
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#3
Es ist wie Hans es beschrieben hat: gib mal genau an, welche Noten aus Stegreifaufgaben und welche aus "echten mdl. Leistungsabfragen" kommen. Wurden die kleinen Leistungsnachweise untereinander unterschiedlich gewichtet oder alle mit 1?

Gruß
Stephan
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#4
Hi Stephan und Hans,

danke für die schnellen Antworten. Hier die genauen Noten aus dem Beispiel: Exen 3 und 5 (Gewichtung 1) und echte mündl. Noten 4 und 4 (Gewichtung 1); SA mit Gewichtung 2.
Noch eine Bitte und eine Frage:
- Kann mir jemand den Link zu dem entsprechenden KMS geben?
- Gilt das KMS für alle Schularten?

Danke und Grüße

Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland
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#5
Dann haut das hin:
Schnitt SchA: (3+4):2=3,5
Schnitt Ex: (3+5):2=4
Schnitt Mdl: (4+4):2=4
Schnitt schriftlich: (3,5 * 2 + 4):3 = 3,66
Schnitt Gesamt: (3,66+4):2=3,83

Das KMS war schulartübergreifend (wenn ich mich nicht irre), ich hab's aber nicht parat. Wenn du hier im Forum mal Legasthenie und KMS suchst wirst du vermutlich fündig.

Gruß
Stephan
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#6
Hallo Forum-Gemeinde,

ich habe mich mal erkundigt und es ist in der Tat so, dass diese Bestimmung auch für die Wirtschaftsschule gilt, d.h. dass die Stegreifaufgaben zu den schriftlichen Leistungen gehören (KWMBl I S. 379 vom 16.11.1999, geändert durch KWMBl I S. 403 vom 11.08.2000 in Zusammenhang mit dem KWMBl I 2006 S. 42).
Was ich jedoch nicht genau weiß, ist die Frage der Berechnung. Ist diese Berechnung nun so, wie der Stephan das vorgerechnet hat oder werden grundsätzlich alle schriftlichen Leistunen (SAs und Stegreifaufgaben mit 1 gewichtet) Dazu habe ich kein KMS gefunden.

Grüße

Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland
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#7
Gib mir Bescheid, wenn du was herausfindest. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass die Notenberechnung bei euch genauso durchgeführt wird wie am Gymnasium. Man sollte meinen, dass Legastheniker an allen Schulen gleichbehandelt werden.

Gruß
Stephan
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#8
Hallo Stephan,

ja, das mache ich. Ich werde auch noch einmal mit unserer Schulberaterin reden, vielleicht weiß sie ja was genaueres.

Grüße

Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland
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#9
servus miteinander,
habe gerade mit unserer schulpsychologin und unserer legasthenie beauftragten gesprochen und auch gerechnet.
laut unseren profis und "kms zerpflückern" muss man IN DER FREMDSPRACHE so rechnen:

alle schulaufgaben (einfach gewertet) + alle exen (einfach gewertet)
geteilt durch die anzahl ergibt schnitt A

alle reinmündlichen noten (einfach gewertet)
geteilt durch die anzahl ergibt schnitt B

schnitt A und B zusammenzählen und durch 2 teilen

so stimmts nach unseren experten

die rechnung unterscheidet sich also von deiner rechnung stefan angst
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#10
Hallo Andi,

kannst du mir eine Quelle nennen? Ein KMS mailen oder faxen? Nicht, dass ich dir/euch nicht glaube. Aber ich (gerade auch wieder in den letzten Wochen) soviel geändert und wieder zurückgeändert und wieder zurück-zurückgeändert ... und auch am Gym war es ein ständiges hin und her mit der Legasthenieberechnung (hat sich über ein Jahr hingezogen), dass ich

entweder selber mal nachlesen

oder zumindest eine zweite oder dritte Meinung hören

möchte. Ich hoffe, du verstehst das.
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#11
servus stefan
versteh dich gut
unsere profis sind auch genervt und entnervt von dem thema
ich hab jetzt hier einen link aus dem infoblatt für dich
vielleicht hilft es dir
ich habs nicht geschnallt:nixweiß
http://www.schulberatung.bayern.de/schul..._05163.asp
lg andi
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#12
Hallo Forum-Gemeinde,

die Berechnung ist - noch nicht letzter Stand der Dinge - wahrscheinlich für die WS nicht genau geregelt. Die WSO - im Gegensatz zur GSO - besagt zur Berechnung der Jahresfortgangsnoten lediglich:

§ 40
Bildung der Jahresfortgangsnote

(1) 1 Bei der Bildung der Jahresfortgangsnote (Art. 52 Abs. 3 BayEUG) gewichtet die Lehrkraft die einzelnen Leistungsnachweise entsprechend ihrem Umfang und Schwierigkeitsgrad. 2 Die Note des Zwischenzeugnisses bleibt außer Betracht.

(2) 1 Die Jahresfortgangsnote wird aus den Noten der jeweiligen Leistungsnachweise gemäß Ã‚Â§ 34 Abs. 1 gebildet. 2 Ãœber die Gewichtung der Noten für die Leistungsnachweise in den einzelnen Fächern beschließt die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Fachgruppe. 3 § 34 Abs. 5 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

(3) Hat ein Schüler außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in Schulveranstaltungen besondere Leistungen erzielt, so können diese in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden.

(4) Für die Bildung der Noten des Zwischenzeugnisses gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

UND

§ 34
Nachweise des Leistungsstands

(1) 1 Leistungsnachweise im Sinn von Art. 52 Abs. 1 BayEUG sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Deutsche Hausaufgaben, Schriftliche Hausarbeiten, Stegreifaufgaben, mündliche und praktische Leistungen sowie fachliche Leistungstests. 2 Sie sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.

(2) 1 In jedem Pflicht- und Wahlpflichtfach sind im Schulhalbjahr schriftliche oder praktische Leistungen in angemessener Zahl zu erheben sowie mindestens eine mündliche Leistung. 2 In den Fächern Textverarbeitung, Datenverarbeitung, Sport und Musische Erziehung kann auf mündliche Leistungsnachweise verzichtet werden.

(3) 1 Die Entscheidung, ob Kurzarbeiten gefordert werden, trifft die Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres. 2 In dreistündigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern sind im Schuljahr mindestens zwei Schulaufgaben, in vier- und mehrstündigen Pflichtfächern mindestens drei Schulaufgaben zu fertigen. 3 § 36 Abs. 3 bleibt unberührt.

(4) 1 Im Fach Deutsch kann eine Schulaufgabe durch eine Deutsche Hausaufgabe ersetzt werden. 2 In den übrigen Fächern kann eine Kurzarbeit oder Schulaufgabe durch eine Schriftliche Hausarbeit ersetzt werden; im Schuljahr dürfen insgesamt nicht mehr als zwei Schriftliche Hausarbeiten gegeben werden.

(5) 1 Die Lehrerkonferenz beschließt auf Vorschlag der Fachgruppe Art und Anzahl der Leistungsnachweise unter Berücksichtigung des Unterrichtsumfangs und der Stundenzahl der einzelnen Fächer. 2 [1] Vor dem Beschluss ist das Schulforum zu hören. 3 Der Beschluss ist den Erziehungsberechtigten sowie den Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt zu geben.

(6) Ãœber die Leistungen der Schüler führen die Lehrer Aufzeichnungen.
[1]

Absatz 5 Satz 2 in Kraft mit Wirkung vom 1. August 2001

D.H.

Laut einem Threads hier im Forum, gibt es da eine "relativ genaue Vorgabe" für die Gymnasien. Richtig. Da dies nun für die WS nicht weiter geregelt ist, die Berechnungen aber sonst relativ ähnlich wie am Gymnasium sind, würde ich zunächst die Berechnung so belassen.
Ich warte aber noch auf weiteres Feed-back hier im Forum bzw. von unserer Expertin.

Grüße

Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland
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#13
Hallo Martin,

die Vorschriften zur Notenberechnung bei Legasthenikern stehen nicht in der entsprechenden Schulordnung, sondern in einem KMS.

mfg wibasp
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#14
servus stefan
hab mir jetzt den "nachtrag zum kms" besorgt und selber nachgelesen.
im anhnag findet es sich als pdf dokument
laut diesem schreiben des mb von oberbayern west wird so gerechnet:
alle noten einfach zusammenrechnen und dann durch die anzahl der arbeiten teilen (nichts doppelt gewichtet etc)

habe meine legastheniker in englisch kontrolliert, da stimmen alle schnitte laut nm berechnung

gruß andi


Angehängte Dateien
.pdf   KMS Leg.pdf (Größe: 56,74 KB / Downloads: 22)
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#15
Hallo Andi,

es handelt sich dabei aber um ein Schreiben an die Realschulen. Hier gibt es bezüglich der Legasthenieberechnung keine Zweifel mehr. Die obige Diskussion bezieht sich aber auf die Wirtschaftsschule, die die Noten eher so berechnet, wie es am Gym üblich ist.

Gruß
Stephan
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