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Bekanntmachungen
LRSt. Berechnung Gymnasiale Oberstufe
#1
Hallo Stephan,
das leidige Thema LRSt. mal wieder, diesmal geht es um die Berechnung in der gymnasialen Oberstufe.

Wir sind ein Gymn. mit PostgresSQL, Programmversion 4.7.24

Bei uns ist aufgefallen, dass bei Schülern mit dem Eintrag LRSt. in der Oberstufe die großen schriftlichen LNW und die kleinen schriftlichen LNW 1:1 statt 2:1 miteinander verrechnet werden (sofern die Günstigerprüfung nicht greift). Vergleich anonymisierte Noteneingabe anbei.

Die Oberstufenkoordinatorin sagt, dass die Gewichtung des großen Leistungsnachweises zum Schnitt der kleinen schriftlichen Leistungsnachweise auch in der Oberstufe (trotz der ansonsten angewendeten groß: Schnitt klein 1:1 Gewichtung) wie in der Unter- und Mittelstufe 2:1 sein müsste. Sie stützt sich dabei auf Aussagen unserer Schulpsychologin und ihrem Kontakt beim KM, also wird's wohl stimmen?!

Kurz gesagt: Die Berechnung müsste - auch in der Oberstufe - genau so sein wie sie im Handbuch unter
Benutzerhandbuch > Noteneingabe, Notenberechnung > Notenberechnung > Gymnasium
beschrieben wird.

Viele Grüße
Jörg Gardill

Edit: Jetzt mit Anhang


Angehängte Dateien
.png   230215_LRStBerechnung_Oberstufe_Anonym.png (Größe: 63,16 KB / Downloads: 4)
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#2
Hallo Jörg,

ich formuliere mal vorsichtig. Auch habe meine Informationen seinerzeit direkt aus dem KM erhalten. Da hieß es, dass die von der GSO vorgeschrieben Gewichtung groß zu klein eingehalten werden muss. In der Oberstufe also 1:1. Aber selbstverständlich kann sich da in der letzten Zeit etwas geändert haben.

Auf Aussagen stützen ist gut, aber da wird es ja sicherlich etwas schriftliches als Grundlage geben. Das darfst du mir dann gerne zukommen lassen und wenn ich dann diese Informationen mit bestätigen lassen kann, werde ich das natürlich auch einbauen.

Bis dahin lass ich aber erst einmal alles, wie es ist. Zum Einen, weil ich bisher noch von keiner anderen Schule etwas dergleichen gehört habe (kann sich aber natürlich noch ändern), zum Anderen weil mir das jetzt rein logisch/methodisch nicht einleuchtet. Notenschutzmaßnahmen sollen einen Nachteilsausgleich für die Schüler mit einer Lese/Rechtschreibstörung darstellen. Inwiefern das erreicht werden soll, dass ich bei diesen Schülern jetzt ausgerechnet die großen Leistungsnachweise doppelt gewichte, leuchtet mir da nicht ganz ein.

Aber wie gesagt: wenn du mir da was offizielles zukommen lassen kannst, werde ich das natürlich prüfen und dann auch einbauen.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,
ich habe selbst gegenüber der Oberstufenkoordinatorin fast wortgleich argumentiert und gebe deine Antwort nun einfach mal schulintern so weiter. Ich selbst habe bislang auch nichts schriftliches gefunden, ich glaube der Teufel steckt hier gerade darin, dass es nirgendwo eine handfeste Aussage zur Gewichtung gibt sondern nur die altbekannte "mündliche Leistungen stärker gewichten" Formulierung. Vielleicht kann ja unsere Schulpsychologin oder die Oberstufenkoordinatorin über den KM-Kontakt eine belastbare schriftliche Aussage produzieren.
Viele Grüße
Jörg
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