09.05.2017, 17:11
Hallo!
Meine Schulleitung lässt fragen, ob es möglich ist, dass die Notenvollständigkeit zum Jahreszeugnis die jeweilige Mindestzahl der Leistungsnachweise prüft.
Zum Beispiel haben wir in allen "Hauptfächern" 3 Schulaufgaben, mindestens 2 Exen und mindestens 2 mündliche Noten. Ist das umsetzbar?
Meine Schulleitung lässt fragen, ob es möglich ist, dass die Notenvollständigkeit zum Jahreszeugnis die jeweilige Mindestzahl der Leistungsnachweise prüft.
Zum Beispiel haben wir in allen "Hauptfächern" 3 Schulaufgaben, mindestens 2 Exen und mindestens 2 mündliche Noten. Ist das umsetzbar?