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Bekanntmachungen
Realschule: Umformulierung Bericht "Vorrückung"
#16
Hallo lope,

sollte eigentlich nicht sein. Ist bei den Schülerdaten "Adresse gilt für" die Eintragung korrekt drin? Dort dürfte dann nur "MU" oder "VA" und natürlich "S" drin stehen.

Gruß
Stephan
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#17
Hallo Stephan,
die Bezeichnungen sind so, wie du's beschrieben hast, eingetragen.

Gruß, Lope
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#18
Hallo Lope,

jetzt mit ein bisschen Stress weniger hab ich mir die Postings noch einmal durchgelesen. Das Handling der Anrede ist schon so gewollt. Wenn beide Elternteile Erziehungsberechtigt sind werden auch beide angesprochen, weil beide ja befugt sind die Antwort zu schreiben.

Insgesamt ist das "Verwaltungshandling" schwierig. Wenn beide erziehungsberechtigt sind müssten beide ein Schreiben erhalten. Schreibt man beide aber getrennt an könnte man zwei (evtl. verschiedene) Antworten bekommen. Nur einen anzuschreiben wäre aber auch nicht korrekt.

Was ich sagen will: auch wenn der Notenmanager (vielleicht schon nächstes Jahr) zwei Adressen für getrennt lebende verwalten kann müsste man in jedem Fall individuell einstellen können, wie die Schreiben zu verschicken wären. An einen, an beide, von wem bekommt man die Antwort, wer ist der "erste" Erziehungsberechtigte.

Gruß
Stephan
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#19
Hallo Stephan,
ich sehe wohl das Problem, aber allein durch die Anrede ist ja auch nicht sichergestellt, dass der nicht an der Adresse des Schülers wohnende Elternteil die Info auch bekommt.
Das würde heißen, dass tatsächlich beide Elternteile angeschrieben werden müssen, mit dem zunächst unvermeidlichen Risiko, zwei unterschiedliche Entscheidungen zu erhalten.
Es ist leider so, dass diese Situation kein Einzelfall mehr ist; da wäre etwas mehr Rechtssicherheit wünschenswert.

Gruß, Lope
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#20
In der zukünftigen Adressverwaltung im Notenmanager wird es - wie beschrieben - mindestens zwei Versandadressen geben (vermutlich unbegrenzt viele). Für jede kann dann festgelegt werden, ob an sie Schreiben verschickt werden sollen oder nicht. Damit ist dann - nach Rücksprache mit den beiden Erziehungsberechtigten - zunächst einmal die Versandprozedur geklärt. Wie dann mit den Rückläufern umgegangen wird ist mir dann fast schon wieder egal.

Gruß
Stephan
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