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Bekanntmachungen
Gewichtung Legasthenie
#1
Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass bei Schülern/innen, bei denen das Häkchen Legasthenie gesetzt ist, im Zwischenbericht in Englisch die Gewichtung 1 (was meines Wissens nach richtig ist) und im Notenbogen die Gewichtung 2 steht. Ist das Absicht oder muss das so sein oder ... ?

Gruß

Albert
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#2
Hallo Albert,

hab ich nur vergessen zu ändern. Für den ersten Zwischenbericht hab ich das Ende November schnell geändert, mir 'ne Notiz für den Notenbogen gemacht und diese dann einfach ignoriert.
Ich hab's jetzt geändert, ein Update kommt aber erst wieder nach den Faschingsferien.

Gruß
Stephan
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#3
Das reicht natürlich leicht, denn unser nächster Zwischenbericht/Notenbogen kommt erst im April.

Schöne und erholsame Ferien

Albert
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#4
Lieber Administrator,

stimmt es, dass beim letzten Update die Gewichtung für die Englisch-Schulaufgaben von Legasthenikern (Gew. 1) immer noch nicht beim Notenauszug berücksichtigt wurde?

Vielen Dank

D. Gärtner
RS Ismaning
Jetzt haben wir es bemerkt: Im Notenbogen und im Zwischenbericht steht die Gewichtung richtig drin, nicht aber im Notenauszug.
Vlt. könnten Sie, lieber Admin das noch ändern. Genau den Notenauszug haben wir nämlich heute ausgegeben...
Vielen Dank nochmals.
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#5
Danke für den Hinweis, ich werde das ändern.

Gruß
Stephan
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#6
Ganz konkret was für die WS. Es soll hier bei Legasthenie gelten: Alle schriftlichen Noten stehen im Verhältnis 1:1 zu den mündlichen.
Gibt´s dazu noch ne Änderung oder soll ich das via päd. Note lösen?
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#7
Der Notenmanager berechnet schon jetzt schriftl. zu mdl. 1:1. Die Frage ist nur, wie bei euch "schriftlich" definiert ist. In einem KMS, dass sich allerdings nur an RS und Gym richtet, heißt es:

Beim Notenschutz, also der 1:1 Gewichtung schriftlicher und mündlicher
Noten in den Fremdsprachen, ist allein auf den überwiegenden Charakter
des Leistungsnachweises abzustellen; das bedeutet z.B., dass eine Steg-
reifaufgabe zu den schriftlichen Noten, eine mündliche Schulaufgabe zu
den mündlichen Noten gezählt wird.


Mangels weiterer Informationen macht das der Notenmanager im Moment bei den WS genauso, d. h. die Stegreifaufgaben werden gemäß ihrer Gewichtung zu den schriftlichen Noten gezählt.

Hast du etwas offizielles (z. B. KMS an WS) zur Hand, in dem die Regelungen erläutert werden?

Gruß
Stephan
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#8
(22.06.2009, 09:12)NM-Himself schrieb: eine mündliche Schulaufgabe zu den mündlichen Noten gezählt wird.[/i]
Dann muss aber die mdl SA beim Legastheniker bei den mdl Noten eingetragen werden, oder? (gew. 2?)
Alle anderen bei den SA.
LG Harry
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#9
Nein, ist nicht notwendig. Einfach der Note ein "m" voransetzen und sie wird automatisch samt Gewichtung zu den mdl. Noten gezählt. Soll die mdl. Schulaufgabe allerdings eine andere Gewichtung bekommen, dann muss man sie in der Tat getrennt eintragen.

Gruß
Stephan
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#10
Ich habe jetzt in der WS folgenden Fall im Fach Englisch.
Die Schülerin hat in der Schulaufgaben 4/4/4
in den Exen 4/4/6
und mündlich 5/6.
Es ist der Haken bei Legasthenie-Berechnung gesetzt und das Ergebnis ist laut Notenmanager 4,86. Wie wird denn nun berechnet? Außerdem ist die Gewichtung der Schulaufgaben auf dem Notenblatt mit 2 angegeben.
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#11
Für die Schulaufgaben ist vermutlich jeweils eine Gewichtung von 2, für die Stegreifaufgaben eine Gewichtung von 1 eingetragen.

schriftliche Note: (4*2 + 4*2 + 4*2 + 4 + 4 + 6)/9 = 4,22
mündlich Note: (5 + 6)/2 = 5,5
Gesamtnote: (4,22 + 5,5)/2 = 4,86

Gruß
Stephan
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