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22.07.2021, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2021, 19:22 von Steuerzahler.)
Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit Corona und dem allen Schülern erlaubten Vorrücken auf Probe möchte die SL gerne den "Vorrückungssatz" ("Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er/sie (nicht) erhalten") aus den Jahreszeugnissen der 9. Klassen entfernen. Es soll demnach gar nichts dort stehen.
Ist dies möglich? Habe weder in den Einstellungen der SV noch in der Admin Version eine Einstellung gefunden.
Vielen Dank und schöne Grüße
Steuerzahler
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Hallo Steuerzahler,
ihr könnt im Zeugnisdialog auch VaP (Vorrücken auf Probe) auswählen, dann erscheint im Zeugnis der Satz. Der Schüler/Schülerin erhält die vorläufige Vorrückungserlaubnis in die xx. Jahrgangsstufe.
Wenn gar nichts steht und der Schüler laut Noten durchgefallen wäre, ist es ja auch komisch wenn gar nichts steht, vor allem wenn sich die 9.Klässler bewerben.
Grüße
Werner
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Hallo Leute,
und wie geht man damit um: Ein Schüler hat aus dem Schuljahr 19/20 schon die Vorrückung in die 10. Jahrgangstufe erhalten, ist aber im Laufe des Schj. 20/21 freiwillig in die 9. Klasse zurückgegangen.
Die Bemerkung: " Der Schüler besitzt die Erlaubnis zum Besuch der nächsthöheren Jgst aus dem Schj 19/20." haben wir manuel eingefügt.
Allerdings will die SL die Vorrückungserlaubnis und wohl auch den Mittelschulabschluss aus den Bemerkungen entfernt haben.
Würde mich über Ideen freuen.
Danke und guten Endspurt
Christian Walter
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Hallo Christian,
vergleiche RSO § 29 (2). Ist der Schüler "rechtzeitig" zurückgetreten, so dass ihr ihm guten Gewissens ein Jahreszeugnis ausstellen könnt und er damit die Jahrgangsstufe bestanden hat, bekommt ein normales Zeugnis (meiner Meinung nach auch mit allem drum und dran, Jahrgangsstufe bestanden ist Jahrgangsstufe bestanden).
Hat er die Jahrgangsstufe nicht bestanden oder reichen die Noten nicht aus, um ein Jahreszeugnis auszustellen, dann bekommt er eine Bescheinigung (entsprechender Haken im Dialog).
Gruß
Stephan