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Hallo Stephan,
wir haben das Problem, dass einer Schülerin der Wahlpflichtfächergruppe 1 mit Note 5 in Mathe und Physik, die Möglichkeit der mündlichen Prüfung nach § 69 (1) angeboten wird.
Wie können wir das bereinigen?
Danke für die Hilfe,
Petra
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Hallo Petra,
aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt, dass bei der Schülerin eine falsche Ausbildungsrichtung eingetragen sein müsste. Schau mal mit der Schulversion in die Schülerdaten (oder auch über Schüler suchen) in das entsprechende Merkmal rein.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
AR 1 ist eingetragen und bei den Prüfungsfächern erscheint in AP 1 auch Physik als Prüfungsfach.
Zudem ist diese Schülerin auch nicht als gefährdet "gefärbt", wobei bei uns andere Schülerinnen mit einer 5 auch nicht gefärbt sind ...
Vielen Dank
Petra
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Hallo Petra,
dann müsstest du mir mal eure Datenbank zumailen, damit ich mir das anschauen kann.
Gruß
Stephan
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Lieber Stephan,
Werde ich morgen früh in der Schule gleich als erstes erledigen. Wenn ich mal dumm fragen darf, wie mach ich das genau?
Vielen Dank für deine Geduld und Ausdauer mit so "Fachleuten" wie mir bzw. uns
Grüße, Petra
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Hallo Petra,
Ursache für eure Probleme ist, dass ihr die Fächer M und Ph in Gruppe 1 von M I in M 1 bzw. Ph I in Ph 1 umbenannt habt. Aus diesem Grund erkennt der Bericht die Fächer nicht mehr als zu Gruppe 1 gehörig und bietet den Schülern dort mdl. Prüfungen an. Für das aktuelle Schuljahr würde ich mal den Kugelschreiber vorschlagen.
Gruß
Stephan