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Die Änderung im NM, dass für die Schüler einzeln eingestellt werden kann, ob eine Legasthenie-Berrechnung erfolgen soll, war doch wahrscheinlich für die LRS-Schüler gedacht. Also ist die Entscheidung, dies auch für die LRS-Schüler zu übernehmen, schon eingeplant. Laut KMS und KMBek sind aber auch noch differenziertere Entscheidungen möglich.
Ob das wirklich so gedacht ist, kann ich auch nicht beschwören. Insofern ist eine Klärung einer höheren Stelle wünschenswert. Das würde mir ggf. die Argumentation auch erleichtern.
Es geht eh erst ums nächste Schuljahr, für dieses ist die Sache schon gegessen.
Schöne Grüße
Marcus
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Jein. Ob ein Schüler Notenschutz genießt richtet sich nicht danach, ob er LRS oder Legasthenie hat, sondern vielmehr, ob im zum Attest gehörigen Gutachten eine gesonderte Notenberechnung empfohlen wird oder nicht. Wird sie empfohlen, ist im NM der Haken "Legasthenieberechnung" zu setzen, wenn nicht, eben nicht. Nach den mir von verschiedenen Legasthenie-Beauftragten zugeschickten Unterlagen liegt diese Entscheidung also nicht im Ermessen der Schule, sondern wird quasi per Attest gefordert.
Willst du dich an höhere Stelle wenden oder soll ich das klären lassen?
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
das LRS-Problem ist nun wieder akut.
Unser Schulpsychologe hat mir das MB-Rundschrieben Nr. 1 2008/09 in Mfr. gegeben:
"[...] Die Zuständigkeit für die Genehmigung jeder Art von Sonderregelungen bei Leistungserhebungen im Zusammenhang mit fachärztlicher Legasthenie oder vom zustädnigen Schulpsychologen anerkannter Lese- und Rechtschreibschwäche liegt beim Schulleiter, der auf Empfehlung dieses Schulpsychologen und der fachlich zuständigen Lehrkräfte Einzelmaßnahmen festlegt. [...]
Insofern ist eine Regelung, die 1:1-Wertung nur in den modernen Fs und nicht in Latein anzuwenden, gedeckt.
Wäre es möglich so eine Funktion einzubauen?
Schöne Grüße
Marcus
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Kannst du mir das MB-Rundschreiben einmal zukommen lassen?
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Hallo Stephan!
Bezüglich Legasthenie und LRS hat mir schon vor mehreren Jahren das ISB die Auskunft erteilt, dass auch für Latein die Regelungen der Fremdsprachen zutreffen.
Du müßtest also im NM nichts ändern.
Ich hatte die Angelegenheit per Telephon angefragt und sollte ein paar Stunden später zurückrufen, so dass ich eine verlässliche Auskunft erhielt.
Liebe Grüße,
Peter