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Hallo,
habe eine Frage zur Notenberechnung bei einem Legastheniker der Q11. Er hat folgende Noten: Mündliche Schulaufgabe 2, schriftliche kleine LN 8 und 10, mündliche kleine LN 9 und 10.
Der Notenmanager rechnet folgendermaßen: Schriftliche Note 9,00 und mündliche Note 5,75 , macht eine Gesamtnote von 7,37.
Leider leuchtet mir die Berechnung der mündliche Gesamtnote nicht ein.
Eigentlich müsste doch die mündliche Schulaufgabe doppelt gewichtet werden, also (2x2 + 9,5):3 = 4,5 und nicht 5,75 ?
Sehe ich das falsch oder liegt hier ein Programmfehler vor?
Gruß
Silvia
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Hallo Silvia,
meine Informationen zur Notenberechnung für Legastheniker am Gymnasium, die ich aus dem KM erhalten habe, lauten dahingehend, dass auch für die Legastheniker die großen zu den kleinen Leistungsnachweisen 1:1 gewichtet werden (die Grundberechnung ist also GSO-konform wie bei der normalen Berechnung). Damit ergibt sich als mdl. Note eben 5,75.
Solltet ihr andere Informationen haben müssten wir unsere Quellen einmal abgleichen und im Zweifelsfall einmal nachfragen.
Gruß
Stephan
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Die mdl SchA wird doch auch doppelt gewichtet.
(2*2+9+10)/(2+1+1)=5,75
Alle mündlichen Noten ergeben (gewichtet) den mündlichen Schnitt und alle schriftlichen ....
LG Harry
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Eigentlich nicht. Die Eckpunkte sind folgende:
- In der Oberstufe werden große LNWs zu kleinen LNWs 1:1 gewichtet.
- Es müssen Zwischenschnitte gebildet werden.
- Für Legastheniker gilt mdl. zu schriftlich 1:1
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
Schnitt schriftlich = (Schnitt aus großen schriftlichen LNWs + Schnitt aus kleinen schriftlichen LNWs) / 2
Schnitt mündlich = (Schnitt aus großen mündlichen LNWs (also mdl. Schulaufgabe) + Schnitt aus kleinen mündlichen LNWs) / 2
Schnitt gesamt= (Schnitt schriftlich + Schnitt mündlich) /2
Gruß
Stephan
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Die Frage ist also, ob die mündliche Schulaufgabe doppelt oder einfach zählt.
Laut einem Schreiben unseres Schulpsychologen, welches auch von unserer Schulleiterin unterzeichnet wurde und welches speziell für einen Schüler der Q11 verfasst wurde, gilt folgende Regelung für die Berechnung der mündlichen Gesamtnote:
" Aus den kleinen mündlichen Leistungsnachweisen wird eine Gesamtnote mündlich "klein" auf 2 Dezimalen (dann Abbruch) errechnet. Die Note der mündlichen Schulaufgabe wird verdoppelt, die Gesamtnote mündlich "klein" dazu gezählt und das Ganze durch drei geteilt. Das Ergebnis auf 2 Dezimalen (dann Abbruch) liefert die Gesamtnote mündlich."
(Restliche Berechnung ist wie oben beschrieben.)
Ich werde morgen mal nachfragen, nach welchen Vorgaben das Schreiben des Schulpsychologen verfasst wurde. Zumal erscheint es mir auch nicht logisch, warum die mündliche Schulaufgabe doppelt zählt, wenn doch in der Q11 große zu kleinen LN 1:1 gewichtet werden.
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Hallo,
auf meine Anfrage
Zitat:... doch noch ein kleine Rückfrage zur Einberechnung einer möglichen
mündlichenSchulaufgabe in der Qualifiktionsphase ...
an meine Kontaktperson im KM (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ref. III.6) habe ich folgende Antwort bekommen
Zitat:... laut GSO § 61 Abs. 2 Satz 2 ergibt sich die Punktzahl als
Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe und aus dem
Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise, also wird im
Verhältnis 1:1 gerechnet ...
Gruß
Stephan
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Vielen Dank für die Nachfrage! Hab mich heute auch nochmal bei unserere Schulleiterin erkundigt. Das Schreiben unseres Schulpsychologen zur Notenberechnung bei Legasthenie in der Q11 ist offensichtlich tatsächlich falsch. Muss korrigiert werden.
Damit ist nun die Notenberechnung bei Legasthenie endgültig geklärt. Vielen Dank nochmals!
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(16.07.2012, 16:32)lsb schrieb: Damit ist nun die Notenberechnung bei Legasthenie endgültig geklärt.
Im Leben nicht.
Es wird nicht lange dauern, bis sich wieder jemand etwas überlegt und alles wieder gaaaanz anders wird. "Endgültig" würde ich daher höchstens auf diesen Zeugnistermin beschränken.
Gruß
Stephan