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Bekanntmachungen
Elektronisches Siegel
#1
Hallo,

habe heute mal nen Probedruck von nem Jahreszeungis gemacht und dabei festgestellt, dass der NM das elektronische Siegel nicht mirdruckt, obwohl ich bei Einstellung das Häckchen bei elektronisches Siegel gemacht habe und die Datei in das NM-Verzeichnis (wie gefordert) kopiert habe.

Wer weiß Rat?

Grüße Georgy
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#2
hallo georgy,

jetzt wollte ich gerade schimpfen "lies die newsletter!" und dir den link auf die notenmanager-homepage geben, da stelle ich fest: der newsletter ist nicht bei der homepage angekommen und dann möglicherweise auch nicht bei dir.

deshalb wieder friedlich und höflich: wegen des heckmecks (oder wie schreibt man das?) um das elektronische siegel gibt es mit der aktuellen programmversion die möglichkeit, für jede klasse individuell das siegeln einzustellen (Klassendaten).

gruß
stephan
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#3
Hab' heute folgende Beobachtung gemacht: Klassen, die das Siegel aufgedruckt bekommen sollen, kann ich nur vom Server aus drucken. Bei den Clients reagieren sowohl der Button "Vorschau" wie auch der Button "Drucken" n icht. Bei Klassen ohne Siegelaufdruck läuft alles wie gewohnt.
Hat jemand Ähnliches festgestellt?

Gruß, Lope
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#4
die siegeldatei sollte, muss aber nicht, im datenbank verzeichnis liegen. falls sie woanders liegt, könnte es an den zugriffsrechten liegen.

auch möglich: die zugriffsrechte auf die datei selber (leserechte!) sind auf bestimmte benutzer eingeschränkt.

wenn's daran nicht liegt, bin ich erst einmal ratlos. bei mir zu hause klappt es. ich teste es mal morgen in der schule.

gruß
stephan
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#5
Das Siegel muss bei jedem Client extra eingestellt werden, dann funktioniert der Ausdruck. Eine andere Beobachtung ist noch, dass die Clients bei der Vorschau und beim Ausdruck keine Unterzeichner darstellen, und zwar unabhängig von der Siegelwahl. Das hab ich aber noch nicht in der Schule überprüft.

Gruß, Lope
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#6
nicht ganz. der pfad zur siegeldatei wird in der notenmanager-datenbank gespeichert. wenn nun der zugriff auf die datenbank bzw. der pfad zur siegeldatei von allen rechnern aus gleich lautet (also überall gleiche netzwerklaufwerke oder zugriff über UNC-Pfad), dann stellt man den pfad einmal ein und er funktioniert überall.

ist dem nicht so, hat man ein problem: das siegel wird immer nur auf den rechnern gedruckt, die mit den aktuellen pfadeinstellungen auf das siegel zugreifen können.

beim programmieren bin ich da voreilig von unserer situation ausgegangen. vorteil: der pfad muss nur einmal eingestellt werden.

besser wäre sicherlich gewesen, den pfad für jeden rechner individuell in der registry zu speichern (so wie den pfad zur datenbank). aber dann hätte sich der admin erst wieder an allen rechnern einloggen, einstellen, ausloggen müssen ...

tut mir leid, falls das für dieses jahr unannehmlichkeiten erzeugt. für nächstes jahr überlege ich mir was besseres.

gruß
stephan
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#7
Hallo Forum,

wir verzichten aufs Siegel, da es ein Schreiben von oben gibt, in dem steht, das von ein Zeugnis mit elektronischem Siegel in Ämter keine beglaubigte Kopie gemacht werden kann. Unter diesem Aspekt verliert natürlich ein Zeugnis mit elektronischem Siegel gegenüber einem mit manuell erstelltem Siegel an Wert, da man oft bei Behörden oder Bewerbungen beglaubigte Kopien des Schulzeugnisses einreichen muss. Diese könnten dann nur an der Schule erstellt werden, was wiederum für die Schule Arbeit bedeutet.

mfg mn.
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#8
wir haben schon beschlossen, dass wir 5-8 elektronisch siegeln, 9/10 dann, wenn wir in zwei jahren welche haben, von hand (falls sich die bestimmungen bis dahin nicht schon wieder geändert haben).

gruß
stephan
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#9
Hi NM-Forum

hier die genaue Quelle:

KMS: II 1-5S5422-6 18840 vom 16.03.2006

mfg mn.
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#10
Ich liebe Deutschland und vor allem Bayern und insbesondere seine Rechtsabteilung. Zulässig isses schon, das elektronische Siegel, aber anerkennen tun mers net. Bloß aufm Steuerbescheid, da gilts fei scho.
Wie gesagt, ich liebe Deutschland und das nicht erst seit der WM, oder doch? :oops:

Gruß, Lope
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#11
Hallo, kann hierzu auch noch einen nachträglichen Briefwechsel eines Schulleiters eines Gymnasiums mit dem KM bezgl. dieser Problematik mit einstellen. Dieser revidiert die Ansichten des KM's im ersten KMS (siehe oben) erheblich.

Jetzt muss man nur noch einen Schulleiter haben, der sich das auch traut...

Zitat:KM, Zeichen II.1-5S5422-6.26 929 vom 6.6.2006; verfasst von Frau Neburg,
unterzeichnet von Frau Liedl (Oberregierungsrätin).

Sehr geehrter Herr Lenz,

die Klärung der Rechtslage bezüglich der Verwendung digitalisierter
Dienstsiegel auf Zeugnissen erforderte eine Abstimmung mit dem in Fragen der
Siegelführung federführenden Staatsministerium des Innern, so dass Sie
bedauerlicherweise erst jetzt Nachricht auf Ihr Fax vom 16.03.2006 erhalten.

Zu Ihrer Anfrage ist Folgendes festzuhalten:

Wie bereits in dem KMS vom 16.03.2006, Az. II.1-5S5422-6.18 840,
dargestellt, ist die Verwendung eines digitalisierten Dienstsiegels auf
Zeugnissen zulässig.

Das Staatsministerium des Innern weist jedoch darauf hin, dass maschinell
oder elektronisch erzeugte Siegelabdrucke wegen ihrer relativ leichten
Manipulierbarkeit einer erhöhten Gefahr der missbräuchlichen Nutzung
unterliegen würden.

Dennoch könnten Kopien von Zeugnissen, die mit einem digitalisierten
Dienstsiegel erstellt wurden, grundsätzlich auch beglaubigt werden. Nach
Art. 33 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dürften Abschriften von
Urkunden nur dann nicht beglaubigt werden, wenn Umstände zu der Annahme
berechtigten, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert
worden sei. Die Schule, die das mit einem elektronischen Dienstsiegel
versehene Zeugnis ausgestellt hat, kann ein von Schülerseite vorgelegtes
Zeugnis beglaubigen.

Die Schule kann durch einen Abgleich der gespeicherten Daten mit dem
vorgelegten Zeugnis überprüfen, ob der ursprüngliche Inhalt abgeändert
worden ist.

Von einer Beglaubigung muss nur dann abgesehen werden, wenn ein Verdacht auf
Manipulation besteht.

Für die Verwendung eines Schulzeugnisses im Ausland bestehen jedoch
strengere Anforderungen, wie die ggf. erforderliche Bestätigung der Echtheit
als Voraussetzung für eine Legalisation bzw. die Anbringung einer Apostille
auf dem Zeugnis. In Fällen automatisiert erstellter Siegel müssten sich die
zuständigen Regierungen ggf. über die Vorbeglaubigungsstelle die Echtheit
des maschinell gefertigten Dienstsiegels gesondert bestätigen lassen. Dieses
Verfahren ist aufwändig; daher sollten Zeugnisse, deren Verwendung im
Ausland vorgesehen ist oder in Frage kommt, bereits bei der Ausstellung mit
einer herkömmlichen Siegelung versehen werden.
vlg
bkahl
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#12
meine meinung zu der sache:

wer besch... will und sich ein bisschen mit computern auskennt, der kann doch ganz einfach besch..., egal ob elektronisches siegel oder nicht. denn wer sich traut, ein siegel zu fälschen, der fälscht doch (neben noten, warum sollte er es sonst machen) auch gleich noch eventuell benötigte unterschriften. wenn ein ansbacher schüler sich in hamburg bewirbt, wird sich dort wohl kaum einer die mühe machen, die echtheit von siegel oder unterschriften zu überprüfen oder?

die meiner meinung nach einfachste und effizienteste möglichkeit bietet die kryptographie: aus name, vorname, geburtsdatum, geburtsort, klasse, bemerkung und natürlich allen noten erzeuge man mit hilfe einschlägig bekannter hash-algorithmen einen digitalten fingerabdruck und plaziere diesen unten auf dem zeugnis. sieht vielleicht nicht so doll aus, kann aber dann von allerseite aus überprüft werden.

gruß
stephan
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