20.02.2017, 11:25
Hallo Stephan,
wir haben einen automatisch generierten Text im Zeugnis, der einen Hinweis auf das Überschreiten der Höchstausbildungsdauer nach §38 GSO gibt. Dieser Paragraph besagt jedoch nur, das ein Vermerk im Zeugnis sein muss. Unserer Ansicht nach, muss hier der Art. 55 Abs. 1 aus dem BayEUG genannt werden.
Viele Grüße
J. Ramisch
wir haben einen automatisch generierten Text im Zeugnis, der einen Hinweis auf das Überschreiten der Höchstausbildungsdauer nach §38 GSO gibt. Dieser Paragraph besagt jedoch nur, das ein Vermerk im Zeugnis sein muss. Unserer Ansicht nach, muss hier der Art. 55 Abs. 1 aus dem BayEUG genannt werden.
Viele Grüße
J. Ramisch