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Hallo Stephan,

wir haben einen automatisch generierten Text im Zeugnis, der einen Hinweis auf das Überschreiten der Höchstausbildungsdauer nach §38 GSO gibt. Dieser Paragraph besagt jedoch nur, das ein Vermerk im Zeugnis sein muss. Unserer Ansicht nach, muss hier der Art. 55 Abs. 1 aus dem BayEUG genannt werden.

Viele Grüße
J. Ramisch
Hallo,

die Zeugnistexte erstelle ich immer nach Wunsch der Schulen. Ich habe mich auch schon gewundert, aber schon seit Jahren steht der Text so im Zwischenzeugnis drin (abgesehen davon, dass der Paragraph vorher 68 oder 69 war, weiß ich nicht mehr genau).

Ich merke mir das mal vor.

Gruß
Stephan
Hallo,

ich hab noch mal in die Materie vertieft. In Art. 55 Abs. 1 wird das Überschreiten der Höchstausbildungsdauer als Grund für das Beenden des Schulbesuches genannt (was natürlich dann auch zu einem Wiederholungsverbot führt). In GSO § 14 wird die Höchstausbildungsdauer für das Gymnasium definiert.

Man könnte also sowohl den Artikel als auch die GSO oder beide nennen. Ich mach jetzt mal den Artikel rein, Beschwerden nehme ich dann zum nächsten Zwischenzeugnis an.

Gruß
Stephan