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Bescheinigungen für freiwillig Zurückgetretene - Druckversion

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RE: Bescheinigungen für freiwillig Zurückgetretene - gretchen - 24.07.2007

hallo zusammen,

darf ich aus aktuellem anlass hier noch einmal nachhaken. wir hatten gestern unsere klassenkonferenzen und ich hatte wieder mal eine seite mit bescheinigungen von freiwillig zurückgetretenen oder schülern aus anderen bundesländern, die ein zeugnis von der vorherigen schule erhalten. alle diese schüler bekommen jedoch auch eine bescheinigung, dass sie unsere schule besucht haben (§ 49 RSO). für die freiwillig zurückgetretenen gibt es ja dann auch zum jahreszeugnis noten und die sollten die schüler und eltern auch wissen, daher sollten die schon in dieser bescheinigung stehen. wir haben halt gestern wieder mit draufkopieren gearbeitet.

gibt es da im nächsten jahr einen entsprechenden vordruck. kann so aussehen wie die zeugnisse, nur halt statt jahreszeugnis "bescheinigung"? ?

liebe grüße
gretchen


RE: Bescheinigungen für freiwillig Zurückgetretene - gretchen - 10.01.2008

hallo stephan,

kaum hat ein neues schuljahr begonnen und die nächsten zeugnisse stehen vor der tür, da denk' ich mir: frag' doch nochmal nach, ob man das mit den bescheinigungen nicht jetzt schon geht. ich weiß ja nicht, wieviel aufwand das ist, aber es wäre schon toll, wenn man statt "zwischenzeugnis" oben "Bescheinigung nach § 49 RSO" stehen würde und man das ganze genauso wie die zwischenzeugnisse ausdrucken könnte. wir sind 'ne große schule und da häufen sich diese fälle regelmäßig zu einer dina 4-Seite nur mit namen an.

liebe grüße smile
gretchen


RE: Bescheinigungen für freiwillig Zurückgetretene - adler - 17.02.2011

Hallo!

Ne kurze Frage:
Wenn ich eine Bescheinigung ausdrucken möchte, geht das zurzeit ja nur über das JZ, Haken bei Bescheinigung setzen. (vgl. http://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=2850&highlight=bescheinigung )

Ist es möglich, dass bei Bescheinigungen die/der Schulleiter(in) nicht unterschreibt, sondern das Ganze auch mit "gez. ..." , also gezeichnet ausgedruckt werden kann?

DANKE!


RE: Bescheinigungen für freiwillig Zurückgetretene - NM-Himself - 17.02.2011

Nein, das geht nicht. Gez. ist nur für das Zwischenzeugnis vorgesehen.

Gruß
Stephan