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Bekanntmachungen
Notenarten festlegen
#1
Hallo,

in der HV gibt es ja die Möglichkeit bei den mündlichen Noten die Notenarten festzulegen. In die SV werden diese Informationen allerdings nicht übernommen und können dort auch nicht genauer benannt werden.
Hat das irgendwelche problematische Hintergründe oder wäre das möglich, dass das auch in der SV eingebaut wird.

Grüße
Werner
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#2
Hallo,

hat Datenschutzgründe. Niemand kann dich zwingen (außer ein Richter), der Schulleitung ganz allgemein Auskunft über deine Notenerstellung zu geben. Deswegen wird das nicht mit übertragen.
vlg
bkahl
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#3
Hallo Werner,

während die Heimversion auch als Notenbuch herhalten kann und daher die Notenarten Sinn machen, geht es in der Schulversion doch um den Notenbogen und solche Daten machen dort eigentlich keinen Sinn. Mehr noch: ich kann mir gut vorstellen, dass viele Kollegen es nicht wünschen, dass ihre privaten Notizen zu einzelnen Noten in der Schulversion "öffentlich" werden.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#4
und das ist gut so ;)

könnte man in der SV aber die Eingabe ganz blockieren?
Es gibt halt immer wieder Kollegen, die sich wundern, wenn ihre
Eingaben bei mündlichen Noten wieder weg sind.

Ich weiß, alles studierte Leute.....
LG Harry
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#5
Nicht ganz. Es gibt Kollegen - hauptsächlich aus eurem Gym-Lager - die der Meinung sind, dass 8 Spalten für Stegreifaufgaben nicht reichen. Also habe ich die - vorher gesperrten Felder - wieder geöffnet, damit man also auch eine 9., 10., ... Stegreifaufgaben eintragen kann. Schreibt man nämlich das Wort Stegreifaufgabe in das Feld oben, bleiben die Daten erhalten.

Gruß
Stephan
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#6
mea culpa,
jetzt wo ich's lese ....
hatte ich wieder vergessen
LG Harry
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#7
@bkahl: Wer hat dir denn das erzählt? Selbstverständlich hat ein Lehrer der Schulleitung umfassend Auskunft über seine Notenerstellung zu geben.

B. Jakob
FRG Ebern
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#8
@effonix

Natürlich muss er das nicht. Es muss reichen, wenn alle geforderten mündlichen Noten vorhanden sind und die Aussage erfolgt, dass diese Notengebung im Einklang mit der gültigen RSO bzw. gültigen Rechtssprechung erfolgt sind.

ZU MEHR KANN DICH EIN SCHULLEITER NICHT ZWINGEN! Außer du kannst mir den Paragraphen (RSO, LDO, usw.) nennen bzw. ein Gerichtsurteil, wo das explizit genannt ist.

Und außerdem: Was geht das den Schulleiter, wann ich meine Note erstellt hab, welches Thema das war und ob das eine reine Abfragenote oder eine "Mitarbeitsnote" (Beobachtung der Schüleraktivität über einen Zeitraum von längstens 2 Wochen) ist?

Also ich kann da keinen Sinn außer Gängelung seitens der Schulleitung sehen!
vlg
bkahl
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#9
Ganz einfach: Der Schulleiter ist (zumindest am Gym, ich denke, auch an RS) sowohl Vorgesetzter als auch Dienstvorgesetzter, er hat also das Recht und die Pflicht, sich von der ordnungsemäßen Erledigung der Dienstgeschäfte des Beamten zu überzeugen. Hier hat der Beamte eine Mitwirkungspflicht, die sich aus den allgemeinen Verpflichtungen des Beamten ergibt.

B. Jakob
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#10
effonix schrieb:... sich von der ordnungsemäßen Erledigung der Dienstgeschäfte des Beamten zu überzeugen. Hier hat der Beamte eine Mitwirkungspflicht, die sich aus den allgemeinen Verpflichtungen des Beamten ergibt...

ÜBERZEUGEN kann er sich dadurch, dass er im Notenmanager sieht, dass ich die erforderliche Notenanzahl für dieses Halbjahr eingegeben habe.

Meine MITWIRKUNGSPFLICHT besteht darin, dass ich diese Noten eingegeben habe und ihm - wenn er es nicht selber weiss - erkläre, wieviele Noten ich pro Halbjahr zu machen habe.
vlg
bkahl
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#11
Na, dann probier's am besten gleich aus, wenn dich dein Chef das nächste Mal etwas fragt. Viel Spaß dabei!

B. Jakob
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#12
Bisher kam bei uns NIE ein Chef nur auf die Idee, jemanden mit seinem Notenbuch "antanzen" zu lassen und genaue Auskunft zu fordern.

Aber es mag anscheinend Schulen geben, wo das üblich ist?!? Wenn man sich das gefallen lässt...
vlg
bkahl
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#13
Beim "normalen" Kollegen, der seine Sachen ordentlich erledigt, macht das natürlich keiner. Es gibt aber auch Leute, deren Noten eher auf göttlicher Eingebung als auf den Schülerleistungen basieren. Wenn sich dann z.B. Eltern beschweren, wird der Chef natürlich genaueren Einblick in die Notengebung verlangen.
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#14
effonix schrieb:...Wenn sich dann z.B. Eltern beschweren, wird der Chef natürlich genaueren Einblick in die Notengebung verlangen...

Tja, und genau da scheiden sich die Geister.
Ich bin der Meinung, dass er dazu kein Recht hat. Aber - wie du schon bemerkt hast - sollte es natürlich immer der Ausnahmefall bleiben, dass der Chef versucht, diese Information einzufordern.

Und außerdem stellt sich auch die Frage, wie man als Chef einen Kollegen dazu zwingen kann? Nicht dass der Kollege dann als Mobbing-Opfer endet... Was ja durchaus schon mal vorgekommen sein soll...
vlg
bkahl
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#15
...na, jetzt kommen wir in Bereiche, die mehr zu Personalführung als zum Notenmanager gehören. Aber ist ja auch interessant.

Wenn im oben geschilderten Beschwerdefall der Lehrer "blockt" und keine Information rausrücken will, würden die meisten Chefs (hoffentlich) erst mal auf Argumente setzen, nach dem Motto: es muss ja auch im Interesse des Lehrers sein, möglichst schnell aufzuklären, dass an der Beschwerde nichts dran ist. Bei fortgesetzter Dickköpfigkeit könnte der Chef dann die Keule herausholen, sprich: von der bloßen "Bitte" zur "dienstlichen Anweisung" übergehen (ist mit Sicherheit rechtens: der Chef muss ja der Beschwerde der Eltern nachgehen, und das kann er nicht, wenn der Kollege die Mitarbeit verweigert), und wenn die dienstliche Anweisung nicht befolgt wird, notfalls ein Disziplinarverfahren einleiten. Habe auch noch nicht gehört, dass es wegen so einer Lappalie so weit gekommen ist, aber möglich wäre es ...
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