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Bekanntmachungen
Wichtige Infos zum Datenschutz
#1
Liebe Kollegen,

ich hab Mitte dieser Woche mit einem Mitarbeiter des Bayerischen Datenschutzbeauftragten Telefoniert. Das Telefonat war sehr informativ und durchaus auch konstruktiv, allerdings das Ergebnis aus Sicht eines Schulpraktikers nicht befriedigend. Die für uns wichtigen, verbindlichen Aussagen sind:

  1. Es ist aus Sicht der Datenschützer nicht erwünscht und durch die Datenschutzverordnung auch nicht erlaubt, dass ein Lehrer/Beratungslehrer/Schulleiter umfassende Noteneinsicht erhält. Die Klassenleiter sind die einzigen, die eine Ãœbersicht der Noten einer Klasse erhalten. Jede andere Person muss sich gegebenenfalls über den Klassenleiter informieren.
    Zwar bietet der Notenmanager momentan die Möglichkeit, einem Lehrer umfassende Noteneinsicht zu gewähren. Schulen, die diese Möglichkeit nutzen, verstoßen aber gegen die Datenschutzverordnung.

  2. Die Option "Noteneinsicht für Fachlehrer" ist auf den Zeitraum um einen Zeugnistermin beschränkt. Der Begriff "Zeitraum" ist hier nicht weiter definiert aber auch nicht beliebig ausdehnbar. Auch wenn an Schulen, die Zwischenberichte/Notenbilder und Zwischenzeugnisse herausgeben, diese Zeiträume recht dicht aufeinander folgen, so ist es nicht gestattet, die entsprechende Option durchgängig für das gesamte Schuljahr zu aktivieren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass in nächster Zeit noch einmal eine Änderung der Datenschutzverordnung in Bezug auf die Noteneinsicht vorgenommen wird, ist äußerst gering. Ãœber die Einhaltung der Bestimmungen muss jede Schule (respektive der Schulleiter) selber wachen.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#2
Liebe KollegInnen,

ich kann nur hoffen, dass die Entscheidung bei der Schule bleibt und die Option "umfassender Einblick" nicht aus dem NM genommen wird! Sonst scheint eine Rückkehr zum "guten" alten Notenbogen nicht mehr ausgeschlossen... wall

Herzliche Grüße

Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland
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#3
Hallo Stephan,

darfst du uns den Namen dieses Mitarbeiters nennen oder ist dir das aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt?

Gruß, Lope
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#4
Hallo, ich bin Lehrer.
Derjenige, der diesen Datenschutz in die Welt gesetzt hat, hat es scheinbar nur mit schlechten Menschen zu tun.

Bin ich ein Schwerverbecher? Kann ich mit Noten, die ich weiß, irgendjemanden erpressen? Glaubt derjenige, der disese Regelung in die Welt gesetzt hat, ein Lehrer hätte nichts besseres zu tun, als Noten von Schülern zu studieren, die er nicht hat, oder sich vielleicht auf Auto kleben? Danke, dass sie unsere Arbeit so schätzen (Halbtagsjob oder)?

Tag für Tag vertrauen mir Eltern für den gesamten Vormittag ihre Kinder an, denen ich nicht nur Fachwissen vermittlen soll, sondern deren Herz und Charakter ich vor allem formen soll. (Und jetzt kommt jemand und stellt mich mit diesem Gesetz als "ungaubwürdigen Menschen, als Betrüger hin"). Jetzt darf ich beim Klassenleiter betteln gehen, wenn die Eltern in die Sprechstunde kommen und Informationen haben wollen.

Vater Staat, wenn du kein Vertrauen in deine Mitarbeiter hast, die die Zukunft der Gesellschaft "erzieht", dann solltest du als Führung abdanken oder dir andere Mitarbeiter von der Straße holen.

martin
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#5
Schließe mich der Meinung von martin voll und ganz an!!!

So kann man Leuten Knüppel zwischen die Beine werfen und das Leben nur unnötig erschweren.

Aber was macht man nicht alles, um von den wahren Problemen abzulenken.
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#6
Hallo,

@Lope
Der wirklich netter Herr ist Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten und gibt damit nur die Position dessen Behörde wieder. Von einem anderen Mitarbeiter oder vom Datenschutzbeauftragten selber würde man sicherlich nichts anderes hören. Was ist oben vergessen hab zu erwähnen: die Datenschutzverordnung ist in Zusammenarbeit mit dem KM (unter Einbeziehung aller relevanten Referate) erarbeitet worden.

@Martin
Ich muss gestehen, dass mir die aktuelle Situation auch nicht so sehr gefällt. Auch ich hab da ein bisschen das Gefühl, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Trotzdem darf man es sich nicht so einfach machen. Ich hätte es auch nicht für möglich gehalten, dass tausende von hochsensiblen Kreditkartendaten einfach so per Kurierdienst durch Deutschland kutschiert werden. Und die Telekom hat sicherlich auch darauf vertraut, dass die Angestellten nicht einfach mal so eben ein paar hundertausend Kundendaten mit Bankverbindungen mit gehen lassen.
Im Nachhinein ist man immer schlauer. Die Telekom sollte sicherlich besser darauf achten, ob und wie die Angestellten mit den Kundendaten umgehen können.

Gut, die Daten, mit denen wir umgehen, sind scheinbar nicht so sensibel. Aber wenn jemand jetzt die Schulzeugnisse eines Politikers veröffentlichen würde könnte es zumindest mal peinlich werden. Natürlich darf das keiner. Aber das heißt leider nicht, dass sowas nicht passiert oder passieren kann. Insofern kann ich das Bemühen der Datenschützer durchaus verstehen.

Dass die Regelung etwas an der Praxis vorbei geht und in Einzelfällen für Schüler und Eltern eher ein Nachteil ist, wenn die Lehrer zu Beratungszwecken nicht auf die Daten zugreifen können, steht außer Zweifel. Vermutlich sollte man die Betroffenen - also die Schüler und Eltern - fragen, was aus ihrer Sicht schwerer wiegt: ein möglicher Datenmissbrauch oder ein Gewinn in der Beratungsqualität und pädagogischen Arbeit.

Gruß
Stephan
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#7
Keine Frage, den Mitarbeiter will ich auch nicht hängen ;)

Zitat:die Datenschutzverordnung ist in Zusammenarbeit mit dem KM (unter Einbeziehung aller relevanten Referate) erarbeitet worden.

Das hab' ich auch vermutet und zeigt mir mal wieder, wie weit das KM (wer immer das nun auch wieder ist sleep (Schnarchzapfen Anm. des Ãœbersetzers) vom Schulalltag entfernt ist.

Zitat:Aber wenn jemand jetzt die Schulzeugnisse eines Politikers veröffentlichen würde könnte es zumindest mal peinlich werden.

Das kann dieser jemand aber auch nachdem er den Klassleiter gefragt hat. Es sei denn, der Klassleiter verweigert, aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Auskunft. Es sei denn die Auskunftsverweigerung wäre aus dienstrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Gruß, Lope
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#8
Zitat:Das kann dieser jemand aber auch nachdem er den Klassleiter gefragt hat. Es sei denn, der Klassleiter verweigert, aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Auskunft. Es sei denn die Auskunftsverweigerung wäre aus dienstrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Ist ganz klar. Auch das hab ich im Telefonat angesprochen und das ist den Datenschützern durchaus bewusst. Aber, um mal wieder einen hinkenden Vergleich zu bemühen, wenn man sicher weiß, dass nicht geblitzt wird, hat man weniger Hemmungen, 130 auf der Landstraße zu fahren.

Gruß
Stephan
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#9
Ja und da sind wir wieder bei der Bemerkung von Martin s.o., dass man uns unterstellt, von vornherein und immer und überall die Absicht zu haben 130 und schneller zu fahren.
Das ist eine unakzeptable Unterstellung und untergräbt das Vertrauensverhältnis aufs tiefste!
Ich bin sehr betroffen und enttäuscht und befürchte für die Weiterführung des NM das schlimmste.:a_icon_no:

Gruß, Lope[/u]
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#10
Ich weiß nicht: muss man hinter einem gesetzlichen Verbot oder einer gesetzlichen Einschränkung unbedingt eine Unterstellung sehen, dass man das tun würde?

Egal, das drehen wir uns vermutlich nur im Kreis. Für den Notenmanager sehe ich allerdings keine Gefahr. Möglicherweise sehen sich jetzt Schulen gezwungen, in regelmäßigen Abständen Notenbögen auszudrucken. Aber das die Kollegen wieder Lust verspüren sollten, die Noten handschriftlich einzutragen, auf eine Heimversion zu verzichten, die Noten von Hand in die Schülerdatei (oder was auch immer) einzutragen, ...

Es ist jetzt zunächst alles ein bisschen umständlicher, aber wenn sich hier keine Besserung zeigt, wird sich sicherlich ein Workaround finden. Hab' da schon ein paar Ideen.

Gruß
Stephan
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#11
(24.01.2009, 10:38)NM-Himself schrieb: ...
Es ist aus Sicht der Datenschützer nicht erwünscht und durch die Datenschutzverordnung auch nicht erlaubt, dass ein Lehrer/Beratungslehrer/Schulleiter umfassende Noteneinsicht erhält. Die Klassenleiter sind die einzigen, die eine Ãœbersicht der Noten einer Klasse erhalten. Jede andere Person muss sich gegebenenfalls über den Klassenleiter informieren.
Zwar bietet der Notenmanager momentan die Möglichkeit, einem Lehrer umfassende Noteneinsicht zu gewähren. Schulen, die diese Möglichkeit nutzen, verstoßen aber gegen die Datenschutzverordnung.
...

@stephan:
...jetzt muss ich noch mal nachfragen:

Hab ich das richtig verstanden? Laut Datenschutzverordnung (, die auch in Zusammenarbeit mit Leuten aus dem KM erstellt wurde,) müsste selbst der Schulleiter, im Falle eines Beratungsfalles oder wenn Eltern zu ihm kommen, oder... erst den Klassenleiter bitten, ihm die Noten seines Schülers evtl. einmal zu zeigen???

wallwallwallwallwall

...irgendwie macht mich das ein bisschen traurig! :nixweiß
mfg
Thomas
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#12
Yepp, das hast du so richtig verstanden.

Gruß
Stephan
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#13
Liebe NM-Fan-Gemeinde,
geht auf die Barrikaden, beschwert Euch wo immer es geht. Nur mit viel Druck werden diese sinnlosen Bestimmungen geändert. Ich werde mich beim Vorsitzenden des brlv beschweren, der sicherlich aktiv werden kann.
Lieber Stephan, vielleicht könntest auch Du Kontakt zum brlv aufnehmen und offiziell um Hilfe bitten, dass dieser Unsinn ein Ende hat. Evtl. kann man den Schulleitern beide Alternativen (Einsicht durch Fachlehrer/keine Einsicht) zur Wahl anbieten. Vielleicht sind einige so mutig und übernehmen die Verantwortung für die Einsichtnahme, denn sie übernehmen ja auch die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung der ausgedruckten Notenbögen.
Grüße
sewa
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#14
Hallo sewa,

bitte nicht enttäuscht sein, aber ich halte mich da raus. Ich bin nur der Programmierer, der eine Software zur Verfügung stellt, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten soll.

Ich weiß nicht, ob der Weg über den BRLV der richtige ist. Natürlich ist der Weg über den Klassenleiter höchst unpraktikabel, aber immerhin möglich. Es könnte so aussehen, als ob wir Lehrer gerne unsere Bequemlichkeit über den Datenschutz stellen wollten.

Wie oben erwähnt halte ich den Weg über Elternbeiräte bzw. Elternverbände sehr viel aussichtsreicher. Das die Beratungsqualität und die pädagogische Arbeit unter den Einschränkungen leidet dürfte wohl kaum einer bezweifeln. Zu leiden haben also Schüler/Eltern und diese sollte man auf unsere Seite ziehen.

Gruß
Stephan
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#15
Hallo Leute,

ich habe ne ganze Weile gesucht, aber ich finde keine Einstellung, mit der ich für ALLE Lehrer rund um den Zeugnistermin die Noten "sichtbar" werden lassen kann. Muss ich bei jedem Lehrer einzeln die Einstellung ändern? oder habe ich irgendwo etwas übersehen?
Im Moment lasse ich bei uns noch die Version .62 laufen...

Gruß chris
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