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Lieber Stephan,
es geht um die Mitteilung zum Zeugnis, bei dir überschrieben mit "Benachrichtigung gemäß §40 Abs. 4 GSO"
In der neuen GSO ist dies zum Abs. 3 geworden. Den Abs. 4 gibt es nicht mehr.
Oder soll für die jetztigen 9. und 10. Jahrgangsstufen, die noch im G8 sind, die alte Ausgabe der GSO vor dem 1.8.2018 gelten?
Grüße Andreas
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Hallo Andreas,
Danke für den Hinweis. Ich werde das abändern.
Gruß
Stephan
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Vorsicht! Die Änderung gilt für das G9!!! Da sind die Schüler aber erst in der 5. oder 6. Klasse. Im G8 gilt nach wie vor Absatz 4.
Eigentlich dürfte die Änderung nur bei Schülern der 5. und 6. Klasse erscheinen.
Viele Grüße
Steffen
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Hallo Steffen,
geht das? Bzw. kann ich das irgendwo nachlesen? Grundsätzlich gilt die GSO in der aktuellen Fassung immer für die gesamte Schulart.
Gruß
Stephan
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06.02.2019, 18:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2019, 18:05 von frist.)
Ich habe mal aus der aktuellen GSO den Paragraphen zu den Übergangsbestimmungen rausgesucht:
§ 68
Übergangsbestimmung
(1) 1An ausgewählten Gymnasien kann das Staatsministerium
1.
im Schuljahr 2022/23 eine Einführungsklasse oder Sammelklasse,
2.
im Schuljahr 2023/24 eine Jahrgangsstufe 11 und
3.
im Schuljahr 2024/25 eine Jahrgangsstufe 12
entsprechend den Bestimmungen des achtjährigen Gymnasiums einrichten. 2In diese Klassen können auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die wegen der Umstellung auf das neunjährige Gymnasium keine geeignete Möglichkeit zum Wiederholen, zum Rücktritt oder zum individuellen Verkürzen der Lernzeit vorfinden, soweit dies auch im Hinblick auf die räumlichen und personellen Verhältnisse der Schule möglich ist.
(2) 1Auf Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums findet diese Verordnung in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung weiter Anwendung. 2Dies gilt nicht für § 9 Abs. 7, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 29 Abs. 3 Satz 1, § 30 Abs. 3, § 55 Abs. 1, § 61 Abs. 4 Satz 1, § 62 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, Anlage 4 Absatz vor Nr. 1 und Nr. 3.1 und Anlage 8 Nr. 6.
In den Ausnahmen ist §40 nicht aufgeführt. Der Absatz, der im G9 fehlt bezieht sich auf die Mittelstufe plus, die es ja dann nicht mehr gibt. In unserer Druckauflage sind beide Schulordnungen parallel enthalten. Auf weißem Papier G9 und auf gelbem Papier G8.
Ich bin ja erst durch diesen Forumsbeitrag auf das Problem aufmerksam geworden. Wir haben heute in der Schule beschlossen, den Absatz einfach wegzulassen. Wir schreiben: "Mitteilung gemäß § 40 GSO". Dann trifft es für beide Formen zu und wir müssen nicht nach G8 und G9 unterscheiden.
Viele Grüße
Steffen
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Hallo Steffen,
erst einmal vielen Dank für die ausführliche Info. Wenn schon, dann machen wir das ordentlich. Ich hab das jetzt so abgeändert, dass mit "aufwachsendem" G9 die Bemerkung jedes Jahr entsprechend angepasst werden. Also dieses Jahr in Jgst. 5 und 6 neu, nächstes Jahr 7, ...
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
zu den Gefährdungsmitteilungen ist bei uns eine Frage aufgetaucht: Wir möchten den Eltern die Information über die Schnitte der "schlechten Vierer" geben und da böten sich diese Mitteilungen (nicht nur für Jgst. 9/10) an. Aber: Die Schnitte werden gar nicht angezeigt, und bei "(sehr) gefährdet" tauchen nicht mal die Vierer selber auf. Die Lösung, dies (samt Fächern...) jeweils handschriftlich zu ergänzen, stößt auf wenig Gegenliebe, sieht nicht schön aus und ist auch im Zusammenhang mit einem Notenprogramm nicht wirklich passend bzw. zeitgemäß. Gibt es da eine Möglichkeit? Ich habe im Forum fleißig gesucht, aber dazu nichts gefunden. In der Nachbesprechung zum Zwischenzeugnis wird dies sicher Thema sein und ich würd mich sehr freuen, wenn ich dann schon was dazu sagen könnte
Viele Grüße,
Birgit
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Hallo Birgit,
das geht über das Berichtemodul. Siehe Online-Handbuch und hier eine kurze Einleitung:
https://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=7789&pid=36362#pid36362
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
normalerweise bedanke ich mich sofort - gerade weil du immer so schnell bist...
Ich hab's übersehen, sorry.
Danke dir!
Viele Grüße
Birgit