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Bekanntmachungen
Neues Jahreszeugnis - Mittelstufe Plus und Fremdsprachen
#1
Hallo Stephan,
ich bin mal früh dran smile. Bei Tests mit dem neuen Zeugnismodul (v5) ist mir Folgendes aufgefallen:


1.
Im Jahreszeugnis der Schülerinnen und Schüler in der 10ten Klasse welche die Modus 21 Maßnahme Mittelstufe Plus besuchen steht
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe der Mittelstufe Plus hat ..... erhalten.
Der Schüler/Die Schülerin ist damit zum Eintritt in die Qualifikationsphase...usw."

Richtig wäre meiner Meinung nach
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er/sie erhalten.
Der Schüler/Die Schülerin ist damit zum Eintritt in die Qualifikationsphase...usw."

(Analog natürlich: "Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er/sie nicht erhalten.")

Zumindest war das letztes Jahr bei Zeugnissen die ich aus dem alten Zeugnismodul gedruckt habe noch so und vor einigen Jahren hast du mWn. genau diese Formulierung mal per Update in die oben genannte Form gebracht (mein Chef hatte damals schon gemeckert aber dann war der fix schon da bevor ich schreiben konnte ;) ).

Die gute Nachricht ist: Dies ist mWn. der letzte Jahrgang Mittelstufe Plus, die Schüler wechseln mit Ende des Schuljahres in die Oberstufe. Danach ist's am Gymnasium wieder (bis zur nächsten ministeriellen Idee) deutlich einheitlicher.



2.
Die Zusatzbemerkung 1. Fremdsprache/2. Fremdsprache... hinter Englisch/Französisch/... sieht im Zwischenzeugnis und Jahreszeugnis unterschiedlich aus. Im Jahreszeugnis mit gepunkteter Linie und rechtsbündigem "1. Fremdsprache", im Zwischenzeugnis ohne gepunktete Linie (bei allen anderen Fächern schon!) und zentriert.

mMn. sieht's mit gepunkteter Linie (laut meiner Erinnerung so gesehen im JZ) viel besser aus.


Viele Grüße
Jörg
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#2
Hallo Jörg,

da ich gerade die Zeugnismuster für das Gymnasium bearbeite, eine Rückfrage: nach meinem Verständnis darf im Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe der Satz über den Eintritt in die Qualifikationsphase gar nicht mehr stehen, der rutscht doch jetzt hoch in die 11. Jahrgangsstufe. Sehe ich das richtig?

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,
ja und nein. Für die reguläre 10te Klasse (dieses Jahr erstmalig vorhanden) des wiedereingeführten G9 liegst du damit natürlich richtig, für diese Schülerinnen und Schüler beginnt die Qualifikationsphase erst in der 12ten Jgst., so dass der Satz auch erst im Zeugnis der 11ten steht. Das geht so aus §39 (9) und (10) GSO hervor. Im Zeugnis der 10ten Klasse steht der Nachweis des mittleren Schulabschlusses, im Zeugnis der 11ten Klasse dann die Berechtigung zum Eintritt in die Qualifikationsphase:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do.../BayGSO-39

Nun kommt das Aber (siehe auch Orginalpost):
Es gibt leider einige Gymnasien, in denen einer oder beide der folgenden Sonderfälle laufen:

1) Das "Pilotprojekt" Mittelstufe Plus
Neben den regulären 10ten Klassen des G9 gibt es parallel einige Klassen der Mittelstufe Plus aus dem G8, die wegen der verlängerten Mittelstufe nun ebenfalls in der 10ten Jahrgangsstufe sind. Diese Schüler rücken im kommenden Jahr in die gymnasiale Oberstufe (G8 ) vor. Bei diesen Schülern muss im Zeugnis also der alte Satz (s.u.) stehen. Als ich das letzte Mal geschaut habe, also als ich diesen Thread eröffnet habe stand dort im NM noch das "Mittelstufe Plus" zu viel. Richtig wäre:
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er/sie erhalten.
Der Schüler/Die Schülerin ist damit zum Eintritt in die Qualifikationsphase...usw."

Sollten Schüler des aktuellen Mittelstufe Plus Jahrgangs das Jahresziel nicht erreichen, müssen sie wahrscheinlich (d.h. sofern der Staat nicht noch irgendein Sammelbecken einrichtet) zwangsweise ins G9 wechseln. Das muss aber nicht explizit im Zeugnis stehen, da steht mWn. ganz regulär "Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jgst. hat er/sie nicht erhalten."


2) Die Einführungsklassen
Auch diese Schülerinnen und Schüler sind aktuell in der 10ten Klasse, werden noch basierend auf dem Lehrplan des G8 unterrichtet und rücken bei Bestehen in die Oberstufe des G8 vor.


D.h. an einigen aber nicht allen Gymnasien gibt es einen Oberstufenjahrgang 2024/26, wenn ich mich nicht vertue wird 2026 nur von Schülern der Einführungsklasse und Mittelstufe Plus Abitur (ggf. auch Schüler die die Integrierte Lernzeitverkürzung mitmachen, da kenne ich mich nicht aus ob die dann vom G9 ins G8 wechseln) geschrieben. 2025 startet dann der erste Oberstufenjahrgang mit den Schülerinnen und Schülern die aktuell die 10te Klasse im G9 besuchen.

Ich hoffe ich konnte das alles verständlich aufschlüsseln. Wer Fehler findet, darf mich gern korrigieren.

Viele Grüße
Jörg
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#4
Hallo Jörg,

ich glaube, jetzt habe ich alles drin. Leider habe ich keine Musterdaten eines Gymnasium mit Mittelstufe Plus und/oder Einführungsklasse vorliegen. Angesichts deines Postings gehe ich mal davon aus, dass ihr zumindest die Mittelstufe Plus im Haus habt. Könntest du mir einmal eure Datenbank anonymisiert zuschicken? Dann würde ich gerne noch vor dem nächsten Update (geplant für Dienstag oder Mittwoch) testen, ob alles passt.

Gruß
Stephan
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#5
Hallo Stephan,
wir haben sowohl 3 Klassen der Mittelstufe Plus als auch 2 Einführungsklassen.
Ich versuche dir die verschlüsselte Datenbank morgen zukommen zu lassen.
Viele Grüße
Jörg

Edit sagt: Mail ist da, NMAdmin > Neue Funktionen > Datensicherung hat funktioniert smile.
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#6
Nachtrag: Der Button "DB verschlüsseln" in der SV hat leider aus unbekannten Gründen keine Wirkung gezeigt. Ich habe dir aber den anonymisierten ASV Export an info@notenmanager.net geschickt.
Viele Grüße
Jörg
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#7
Hallo Jörg,

hab dir per Mail geschrieben, wie man bei Postgresql die anonymisierte Sicherung erstellt.

Gruß
Stephan
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