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Bekanntmachungen
Diverse Bemerkungen zum Vorrücken wg Corona
#1
Hallo Stephan,
gibt es eine Änderung der automatisierten Zeugnisbemerkung zum Vorrücken auf Probe wg. Corona?
Herzlichen Gruß
Christian Walter
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#2
Hallo Christian,

nein, die Vorrückungsbemerkung selber "... vorläufige Erlaubnis ... " bleibt die gleiche. Wenn ihr einen Verweis auf Corona einbauen wollt, müsstet ihr einen Textbaustein anlegen.

Gruß
Stephan
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#3
Schade.
Unser Problem ist, dass die vom Kumi vorgeschlagenen (?) Bemerkungen zum Teil zu den standardisierten gar nicht passen.
Gibt es die Möglichkeit die Vorrückungsbemerkung auszuschalten?

Danke und herzlichen Gruß
Christian Walter
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#4
Hallo Christian,

kannst du mir mit näheren Informationen versorgen? Die Vorrückungsbemerkung auf dem Zeugnis kann nicht geändert oder abgeschaltet werden. Das ginge nur per Update.

Gruß
Stephan
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#5
Ja, das kann ich:
1. Bemerkung (Vorrücken auf Probe erhalten) soll lauten:
Der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe …
passt soweit ich weiß.

2. Bemerkung (Vorrücken auf Probe nicht erhalten) soll lauten:
Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Nach § 29 Abs. 3 Realschulordnung gilt er nicht als Wiederholungsschüler.
In diesem Fall ist die passende Auswahl aus dem Dropdownmenue zumindest redundant.

3. Bemerkung (Vorrücken auf Probe wg Höchstausbildungsdauer nicht erhalten) soll lauten:
Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Er darf wegen Überschreitung der Höchstausbildungsdauer die Jahrgangsstufe nicht wiederholen.
In diesem Fall ist die passende Auswahl aus dem Dropdownmenue wieder redundant.

4. Bemerkung (Vorrücken auf Probe erhalten, trotz nicht vollständiger Erhebung des Leistungsstandes) soll lauten:
Der Schüler ist am ….in die x. Jahrgangsstufe übergetreten. Sein Leistungsstand konnte noch nicht (evtl. vollständig) beurteilt werden. Der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe xx.
Auch hier wäre die Dropdownauswahl redundant.

5. Bemerkung (Vorrücken auf Probe nicht erhalten, wg nicht vollständiger Erhebung des Leistungsstandes) soll lauten:
Der Schüler ist am ….in die x. Jahrgangsstufe übergetreten. Sein Leistungsstand konnte nicht beurteilt werden. Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Nach § 29 Abs. 3 Realschulordnung gilt er nicht als Wiederholungsschüler.
Auch hier wäre die Dropdownauswahl redundant.

Gruß
Christian Walter
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#6
Hallo Christian,

ich habe heute Nachmittag mal in die aktuelle ASV-Version geschaut. Sofern da nicht noch ein Update kommt, sieht es dort mit den Vorrückungsbemerkungen genauso aus wie im aktuellen Notenmanager. Ich plane da zunächst einmal nicht mit Änderungen, schon allein wegen der Komplexität. Zu deinen Fällen:

Fall 1: kein Thema

Fall 2: sehe ich auch kein Problem. Klassenziel "nicht erreicht" auswählen und in die Bemerkung den Satz "Nach § 29 Abs. 3 Realschulordnung gilt er nicht als Wiederholungsschüler."

Fall 3: ist doch eigentlich ein Standardfall: Klassenziel "nicht erreicht" und Artikel 55 auswählen. Dann bekommt man das entsprechende Klassenziel ausgedruckt. Warum das jetzt wegen Corona anders lauten sollte, erschließt sich mir nicht so ganz.

Fall 4: wie Fall 2, in die Bemerkung entsprechend "Der Schüler ist am ….in die x. Jahrgangsstufe übergetreten. Sein Leistungsstand konnte noch nicht (evtl. vollständig) beurteilt werden."

Fall 5: entsprechend 2 und 4.

Kurz: ich würde keine redundanten Formulierungen einbauen sondern eben in die Bemerkung genau den Teil aufnehmen, der aus rechtlichen Gründen relevant ist.

Gruß
Stephan
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#7
Wir haben ein etwas ähnliches Problem:

Bei den Einführungsklassen/Übergangsklassen, wird im Zeugnis automatisch aufgenommen, dass aufgrund der Einführungsklasse ein Wiederholen nicht möglich ist.

Wegen Corona (fühle mich ganz schlecht das zu schreiben, weil du das vermutlich des öfteren hörst aktuell) soll diese Bemerkung bei einer Schülerin rausgenommen werden, da sie eben wohl wiederholen darf.

Wie kann ich das bewerkstelligen?
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#8
Hallo,

das geht nur durch ein Update des Programms, das sollte aber kein Problem sein. Ich habe schnell mach nachgeschlagen, aktuell sollte dort stehen: "kann die Einführungsklasse am Gymnasium nicht wiederholen und muss die Schule verlassen (Art. 55 (1) Satz 4 BayEUG in Verbindung mit § 7 (2) Satz 7 GSO)."

Ich schlage vor, dass du mir kurz schreibst, was ihr da genau stehen haben wollt und ich ändere das dann ab. Ich vermute, dass die Formulierung "soll die Bemerkung bei einer Schülerin rausgenommen werden" nur bedeutet, dass ihr nur diesen einen Fall habt. Es werden sicherlich alle Schüler das Recht für eine Wiederholung bekommen. Wäre es tatsächlich ein einzelnen Sonderfall, müssten wir uns sonst einen anderen Weg überlegen.

Gruß
Stephan
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#9
Habe mit unserem Schulleiter gesprochen und das soll überraschen pragmatisch gelöst werden: "...kann die Einführungsklasse am Gymnasium wiederholen."

Er meinte das wäre mit dem neuen G9 demnächst ohnehin öfter der Fall. Vielleicht kann man da irgendeine Wahlmöglichkeit machen?

Besten Dank für die schnelle Hilfe
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#10
Hallo Stephan,

bei uns hat die MB-Dienststelle Zeugnisbemerkungen vorgegeben. Bei Vorrücken auf Probe nach Art. 53 Abs 6 BayEUG ( und das sind heuer praktisch alle Vorrücken auf Probe ) soll bei uns stehen:

Die Schülerin/Der Schüler erhält nach Art. 53 (6) BayEUG die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe xy.


Wie bekomme ich den Artikel in die Bemerkung. Ich muss ja bei Klassenziel Vorrücken auf Probe wählen.

Viele Grüße

hjg
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#11
Einfach in die Zeugnisbemerkung aufnehmen. Das Klassenzielbezeichnung kann nicht geändert werden, die ist über das Zeugnismuster voregeben.

Gruß
Stephan
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#12
@Donald Duck: passendes Update kommt Sonntag
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#13
Hallo Stephan,

hast Du das Update für die Einführungsklasse schon veröffentlicht, oder (wenn nicht für alle), hast Du einen Download-Link?
Bei mir steht bei Version 4.6.52 nämlich noch, dass sie Schülerin die Einführungsklasse NICHT wiederholen darf (was aber wegen Corona dieses Jahr nicht stimmt).

Danke!
steve
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#14
???
Bei wird wirklich "NICHT" geschrieben? Ganz sicher Version 52? Kannst du mal bitte schauen, was bei der Schülerin unter NMAdmin > Daten > Schüler in der Spalte für die Ausbildungsrichtung steht?

Gruß
Stephan
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#15
Alles zurück, hab die Ursache gefunden. Ich habe auf meinem Entwicklungsrecher schon das nächste Schuljahr drin und daher das falsche Schuljahr eingetragen. Tut mir leid, Update mache ich heute am Abend.

Gruß
Stephan
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