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Bekanntmachungen
Notenbogen und Artikel
#1
Hallo Stephan,

ich möchte gleich vorausschicken:

Artikel sind ein SEHR weites Feld und insbesondere der Artikel 53 bei Schulwechsel Gymnasium zur Realschule höchst streitig in der jeweiligen Auslegung (je nach Regierungsbezirk?!). Also darum bzw. um eine Entscheidung darüber geht es mir hier NICHT:

Was aber ärgerlich ist, ist das der in der Zeugnis- bzw. Zwischenberichtsmaske vom Lehrer eingestellte Artikel im Notenbogen nicht erscheint, sondern jeweils der vom Notenmanager automatisch aus der Laufbahn in der asv eingelesene - also im Oben genannten Fall Gymn. => Reals. gar nicht. In anderen Fällen, in denen Artikel z. B. durch die Schulleitung und Konferenz aufgehoben wurden, erscheinen diese im Notenbogen trotz korrekter Einstellung dennoch:

Die Entscheidung, welcher Artikel wann zum tragen kommt entscheidet zunächst einmal die Lehrerkonferenz mit der Schulleitung. Ob diese Entscheidung dann "durchgeht" ist wie gesagt eine andere Frage. Ärgerlich ist, dass der Notenbogen diese Entscheidung ignoriert.

Noch eine Zusatzfrage:

Kann man den Ordnungsmaßnahmenteil aus dem Notenbogen streichen bzw. diesen otional wie beim Zwischenbericht schalten? Dann entspricht dieser auch den gültigen Datenschutzbestimmungen.

Mit vielen Grüßen

Stefan
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#2
Hallo Stefan,

das stimmt so nicht: der Notenbogen zeigt OBEN in der Tat die Daten so an, wie sie aus der ASV kommen, und daran gibt es schulrechtlich eigentlich auch nichts zu deuteln. UNTEN im Bereich "Zeugnis" zeigt der Notenmanager dann genau das an, was ihr für das Zeugnis eingestellt habt (gilt nicht für Zwischenbericht da Zwischenbericht eben kein Zeugnis).

Der Notenbogen richtet sich im Layout an das, was bisher die WinSD gedruckt hat bzw. wie die Papiernotenbögen der Verlage anzeigen. Ein Änderung des Layout wird es evtl. mal geben, steht aber momentan nicht an.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo,

ich hab eine rechtliche Frage, die bei uns immer wieder zu Diskussionen führt und ich finde keine eindeutige Antwort.

Dürfen im Notenbogen die Ordnungsmaßnahmen mit Datum aufgeführt werden oder nicht?
Dass sie nicht gespeichert werden dürfen, ist mir klar, aber auch früher wurden doch die Ordnungsmaßnahmen auf den "gedruckten Notenbögen" der WinSV eingetragen.... 

Und ich denke, es wäre sinnvoll, wenn das aufgedruckt wäre!

Kann da jemand etwas "belastbares" dazu sagen?

Danke,
viele Grüße
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#4
Hallo,

alles was ich sagen kann ist, dass der Stein des Anstoßes ursprünglich das "elektronische Dossier" war. Eine analog geführte Liste von Ordnungsmaßnahmen wurde zumindest in meinen Gesprächen mit zuständigen Personen nie thematisiert. Gab es ja - wie du richtig sagst - auch früher schon.

Das Problem ist letztendlich, wie man die Liste der Ordnungsmaßnahmen ordentlich in den Schülerakt/Notenbogen bekommt, wenn man diese nicht elektronisch speichern darf. Da habe ich zwar schon viele Optionen durchgedacht, bislang aber nichts praktikables gefunden.

Gruß
Stephan
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#5
Hallo,
danke für die schnelle Antwort (wie immer - und an dieser Stelle mal großes Lob dafür!!!  hurra )!

Wenn ich das richtig verstanden habe, darf man nach dem genannten Dossier auch nicht speichern "dass" eine Ordnungsmaßnahme verhängt wurde? Finde ich zwar auch unlogisch, aber dann sehe ich ein, dass ich das löschen muss...

DANKE,
viele Grüße
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#6
Richtig, momentan ist auch das Führen einer Liste nicht ganz Datenschutz-Konform. Soweit ich weiß soll es aber Gespräche geben (Verbände? KM? Datenschutz?) um zu prüfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen (Zugriffsprotokollierung, Angabe von Gründen für den Zugriff etc.) das Führen eine Liste vielleicht doch möglich wäre. Wenn sich da was tut wird der Notenmanager mit Sicherheit unmittelbar darauf reagieren.

Gruß
Stephan
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