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Bekanntmachungen
Bericht gefährdete Schüler und Hinweis im Zeugnisdialog
#1
Hallo Stephan,

ich habe schon ein bisschen rumgesucht, aber nichts zu meinem Problem gefunden. Wenn Schüler vom Gymnasium an die Realschule wechseln ist das mit den Wiederholungen "ein weites Feld", das weiß ich schon und es gibt viele Diskussionen, was zählt und was nicht. 
Eindeutig laut BayEUG ist jedoch der Umstand, dass nach Art 53(3), 2 ein Schüler vom Gymnasium, der die 6. Klasse dort wiederholt hat, an der RS den Artikel hat und nicht wiederholen darf, wenn er innerhalb von 5 - 7 zum zweiten Mal wiederholen müsste. In der ASV haben wir auch die Artikel eingetragen, doch werden sie im NM nicht übernommen, heißt sie erscheinen nicht im Bericht gefährdete Schüler und auch nicht im Zeugnisdialog.

Was können wir tun?

Herzliche Grüße
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#2
Hallo,

das verhält sich nach meinem Kenntnisstand anders. Die zwei Wiederholungen in 5-7 sind immer schulartbezogen, d. h. die Wiederholung am Gymnasium spielt nach dem Übertritt an die Realschule keine Rolle mehr (im Bezug auf Art. 53, Höchstausbildungsdauer ist natürlich eine andere Sache). Bei uns gab es zur Klärung dieses Umstands mal ein Schreiben unseres damaligen MBs.

Begründung - wie ich finde einleuchtend - ist, dass das Durchfallen in der 6. Jahrgangsstufe nach Maßstäben des Gymnasiums geschah, wo also an den Schüler höhere Anforderungen (wie z. B. eine zweite Fremdsprache) galten. Daher darf diese Wiederholung an der Realschule NICHT angerechnet werden.

So verarbeitet auch der Notenmanager die Eintragungen.

Gruß
Stephan
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