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Bekanntmachungen
Herausgabe von Notenmitteilungen
#1
Cool 
Hallo,
wenn ich die herkömmliche Art, Noten zu verwalten, mit der zeitgemäßen NM-Verwaltung vergleiche, dann ergibt sich - nicht nur für mich - folgendes Problem:
Früher war klar, dass der Kollege seine Noten "nach angemessener Zeit", (also manchmal auch erst zum Notenschluss) in die Liste einträgt. Es war auch klar, dass dann bei Beratungen immer ein mehr oder weniger unvollständiges Notenbild vorlag.

Heute vertrauen die Klassenleiter und die Eltern scheinbar darauf, dass jede Note >>sofort<< im Notenmanager auftaucht; so nach dem Motto: Was der Computer sagt muss ja 100%ig stimmen.
Jedenfalls hatten wir inzwischen bereits den zweiten Fall, dass bei einem Schüler erst kurz vor Schuljahresende klar wurde, dass er das Klassenziel nicht erreichen wird. Die Eltern haben sich dann "auf die Hinterfüße gestellt" und darauf gepocht, dass die Gefährdung nicht "rechtzeitig" genug bekannt war um noch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können (speziell bei den Kandidaten, die bereits einen § mit sich herumtragen und die Schule verlassen müssten).

Jetzt ergeben sich für mich folgende Ãœberlegungen:

- Entweder müssen wir die Kollegen - auch die ohne Heimversion - dazu verdonnern, dass die Noten spätestens mit Herausgabe einer Arbeit im NM zu stehen haben, damit das Notenbild zu jeder Zeit stimmt; also andauernder "Notenschluss". Allerdings ist ja die Verwendung eines Programmes zur Notenverwaltung keine Pflicht und damit die mit einem Programm verknüpften Fähigkeiten (speziell: zusammenfassen und aktuell bereitstellen) eigentlich nicht durchgängig SO erwartbar. (Versteht mich recht: Ich möchte den NM nicht mehr missen!!)

- oder die Beratung der Eltern findet höchstens vor dem Bildschirm und ohne Ausdruck statt, den sie dann mitnehmen könnten ("Beweisstück" mit Datumsangabe usw.). Ausnahmen sind dann die (bei uns) 4 Termine, zu denen Notenmitteilungen herausgegeben werden (2x Elternsprechtag, ZZ und JZ), aber jeweils mit vorgeschaltetem Notenschluss. Da kommen die Ausdrucke aber auch von der Schulleitung.
Dazu die Frage von den inzwischen von diesen Vorfällen genervten Kollegen aus der Schulleitung: Kann man den Ausdruck von Notenübersichten für die Lehrer und Klassenleiter sperren, damit "der Versuchung besser widerstanden" wird?

Mich würde jetzt interessieren,
- ob dazu an anderen Schulen bereits Erfahrungen vorliegen und
- wie das an anderen Schulen gehandhabt wird.
Du wirst so alt als wie 'ne Kuh
und lernst doch immer noch dazu.
Nur: Wie alt wird 'ne Kuh??
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#2
Hallo Eberhard,

das von dir beschriebene Problem hat meiner Meinung nach überhaupt nichts mit der Art der Notenverwaltung zu tun. Jede Liste, egal ob elektronisch oder handschriftlich geführt, kann nur dann aktuell sein, wenn die Information rechtzeitig eingetragen wird. Bei der Ãœberprüfung im Mai kann doch jeder Klassenleiter feststellen, welcher Schüler auf der Kippe steht und in welchem Fach eventuell noch "viele" Noten fehlen. Ein Nachfrage beim betreffenden Kollegen sollte da für Klarheit sorgen. Andernfalls beschweren sich die Eltern zu Recht.
Was eine Sperrung des Ausdrucks von Notenübersichten hier bewirken soll erschließt sich mir nicht.

Gruß, Lope
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#3
Meiner Meinung nach haben die Eltern ihrerseits eine Informationspflicht, d. h. sie müssen sich schon auch über die Noten ihrer Sprößlinge informieren. Dazu gibt man ja meistens auch 5er und 6er in Leistungsnachweisen zur Unterschrift mit nach Hause, was dann im Ernstfall einer Information seitens der Schule gleich kommt - egal ob in einem Ausdruck die Note schon enthalten ist oder nicht. Notenbögen (egal ob elektornisch oder handschriftlich) haben ja immer das Problem, dass sie nicht aktuell sein können.
Ob handschriftlich oder elektronisch - die Kollegen müssen in beiden Fällen angehalten werden, ihre Noten regelmäßig einzutragen, was aber zumindest bei schriftlichen leistungsnachweisen kein Problem ist, denn man hat ja Abgabefristen und wer möchte - wenn ihm schon der NM zur Verfügung steht - die Abgabeliste per Hand ausfüllen...

Viele Grüße
Georgy
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