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Bekanntmachungen
Noteneingabe bei Notenschluss
#1
Servus,

ich nutze die HV seit ca einem Jahr und bin eigentlich ganz zufrieden. Was mich allerdings ein wenig nervt ist der Umstand, dass die HV so sehr von der SV und damit von unserem Admin abhängig ist.

Im Augenblick habe ich z.B. das Problem, dass bei uns Notenschluss für die 9./10. Klasse war, die Zeugnisse jedoch noch nicht gedruckt sind. Das bedeutet, dass ich in dieser Zeit keine Noten eintragen darf. Auch nicht in der HV. Das finde ich etwas ärgerlich, denn ich habe mir das Programm gekauft, um auf Notenlisten zu verzichten.

Wäre es nicht möglich, dass man zuhause weiterhin Noten eintragen kann auch, wenn der Notenschluss verstrichen ist und diese dann einfach nicht in die SV überspielt werden, wenn man ein Datenupdate macht? Neue Daten könnten ja dann nach der Freigabe durch den Admin fürs neue Halbjahr eingespielt werden.

Ich weiß nicht, ob andere User auch dieses Problem haben...

Freue mich über ein Antwort.

Tim
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#2
Hallo Tim,

wenn du nach dem Stichwort "Notenschluss" suchst, findest du sicherlich eine Menge Postings zu dem Thema.

Das Problem ist komplex. Da einige Schulen mit Zwischenberichten arbeiten kann ich nicht einfach sagen, dass alle Noten, die nach Notenschluss eingetragen werden, nachher einfach als Noten für das zweite Halbjahr in die SV überspielt werden sollen (mal abgesehen davon, dass das rechtlich sowieso nicht so ganz astrein ist). Denn in den Klassen, in denen Zwischenberichte herausgegeben werden, sollen sicher die Noten noch für das erste Halbjahr gelten (die Lehrer dieser Klassen begrüßen es in der Regel, dass sie 10 bis 14 Tage mehr Zeit für die Noteneingabe haben).

Nächstes Problem: an manchen Schulen gibt der Admin in der Schulversion auch nach Notenschluss die Noteneingabe noch einmal für einen Tag oder ein paar Stunden frei, damit die Nachzügler (Nachholschulaufgaben, Ersatzprüfungen, ...) noch Noten eingeben können. Wenn jetzt ein Heimversionsnutzer just in der Zeit seine Heimversion synchronisiert landen seine ganzen Noten im ersten Halbjahr und somit noch im Zeugnis! Sicherlich nicht gewünscht.

Es ist komplex. Ich werde mich sicherlich (irgendwann) noch einmal an das Thema heran machen. Aber momentan gibt es einfach wichtigeres.

Gruß
Stephan
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#3
Kleiner Hinweis:
So weit ich informiert bin gilt folgendes: Noten, die im ersten Halbjahr gemacht werden, zählen auch zum ersten Halbjahr! Das heißt, man kann in dieser Woche z.B. noch keine Noten "für das zweite Halbjahr" machen!
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#4
(10.02.2010, 22:41)Carmobbel schrieb: Kleiner Hinweis:
So weit ich informiert bin gilt folgendes: Noten, die im ersten Halbjahr gemacht werden, zählen auch zum ersten Halbjahr! Das heißt, man kann in dieser Woche z.B. noch keine Noten "für das zweite Halbjahr" machen!

Das behaupte ich auch immer, aber wo steht das eigentlich?
LG Harry
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#5
Ich schau morgen mal in die kommentierte RSO. Aus meiner Sicht ergibt sich das aber aus einfacher Logik heraus: wenn es einen Zeitpunkt gäbe, ab dem man im ersten Halbjahr schon Noten für das zweite machen könnte, wer legt diesen dann fest? Und wann darf der dann frühestens sein? Kann ich als Lehrer, wenn ich im ersten Halbjahr meine Noten zusammen habe, einfach sagen, jetzt gilt's für's zweite Halbjahr? Auch wenn dieser Zeitpunkt schon im Dezember liegt?

Oder: ein Schüler hat Ex 5, 1. Abfrage 5, macht Zeugnisnote 5. Jetzt frage ich ihn eine Woche vor dem Zwischenzeugnis ab, er bekommt eine 1. Und jetzt? Nehmen wir an, der Schüler ist in der 9. Klasse und muss ich mit diesem Zeugnis bewerben? Da würde ich eine 4 schon besser machen.

Es muss ja nicht so krass sein. Aber schon wenn ein Schüler auf ,53 (egal welche Notenstufe) steht und sich durch eine Abfragenote verbessern würde, käme man doch schon ordentlich in Erklärungsnot.

Ich denke, dass der gesunde Menschenverstand einem sagen sollte, dass das nicht im Sinne des Erfinders sein kann. Ich find's auch nicht schlimm, den Schülern einfach mal ein paar Tage Pause zu gönnen.

Aber wie gesagt: ich recherchier morgen noch einmal in der kommentierten RSO.

Gruß
Stephan
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#6
Bei uns herrscht die Meinung vor:
Das Zwischenzeugnis hat schulrechtlich gesehen bei weitem nicht den Status, den das Jahreszeugnis hat. Das sieht man auch daran, dass bei der Unterschrift auch das "gezeichnet" möglich ist, was ja beim Jahreszeugnis meines Wissens nicht möglich ist. Das Zwischenzeugnis gibt Schülern und Lehrern lediglich ein Rückmeldung über den Leistungsstand. Deshalb ist es auch kein Problem, wenn bis zum Ausgabedatum des Zwischenzeugnis weiter Noten gemacht werden. Bei uns ist der Notenschluss deshalb sehr früh.
@Stephan: Dein Argument "Bewerbung" ist tatsächlich wichtig (spielt v.a. in der RS sicher eine große Rolle). Aber ganz ehrlich: Wenn ein Schüler, der sich bewerben muss, in einem Fach auf n,53 steht, liegt es bei mir als Lehrer, zu entscheiden, welche Note er bekommen muss und verdient hat und die bekommt der Schüler dann auch. Wenn es notwendig ist, wird der Schüler eben noch einmal bewertet. Ich finde, wir Lehrer dürfen Entscheidungen dieser Art nicht nur auf der Grundlage einer Notenarithmetik fällen sondern müssen auch unsere pädagogische Kompetenz wesentlich miteinbeziehen...
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#7
Hallo Zusammen,

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich hatte schon mal durch das Forum gesucht, aber nicht direkt einen Thread gefunden. Also erstmal entschuldigung für ein eventuelles doppeltes Posten.

Es ist gut möglich, dass die RSO vorsieht, dass alle Note aus dem 1. HJ auch zum Halbjahreszeugnis zählen müssen. Bei uns würde das aber bedeuten, dass ich in der Tat 10 Tage lang keine Noten machen kann. Den Notenmanager kurzzeitig zu öffnen nachdem die HJ-Konferenz war, finde ich persönlich schwieriger, weil sich dann bestimmt noch mehr Probleme ergeben. Naja, letzlich scheint es wohl um eine Grundsatzdiskussion zu gehen, die wohl eh gesetzlich "streng" geregelt ist, wie so vieles in Bayern. Lösung des Problems: Noten aufschreiben und später eintragen.

@Siegmund: Die Entscheidung über die Noten bei 9./10. Klässlern sehe ich genauso.
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#8
@ASiegmund
Zitat:Aber ganz ehrlich: Wenn ein Schüler, der sich bewerben muss, in einem Fach auf n,53 steht, liegt es bei mir als Lehrer, zu entscheiden, welche Note er bekommen muss und verdient hat und die bekommt der Schüler dann auch.
Da hast du völlig recht, das werden nur wenige anders sehen. Was ich meine ich folgendes: wenn du bei 4,53 die 5 im Zeugnis belässt (eben aus pädagogischer Entscheidung heraus), den Schüler aber 7 Tage vor Zwischenzeugnis abfragst, der eine 1,2 oder 3, so dass er dann auf 4,45 (oder besser) steht, dann tust du dir schon schwerer zu begründen, dass eine 5 pädagogisch sinnvoller ist (insbesondere eben, wenn es ein Bewerbungszeugnis ist).

Gruß
Stephan
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