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Bekanntmachungen
Notenmitteilung
#1
kann man eine Mitteilung über eine schlechte Leistung an die Eltern versenden, ohne dass diese als Ordnungsmaßnahme mot verbucht wird?
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#2
Ja natürlich: Textverarbeitung öffnen, Briefvorlage der Schule hernehmen ... großes grinsen

Wenn du es im Notenmanager machen möchtest musst du eben die Ordnungsmaßnahme erstellen, drucken und dann wieder löschen.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#3
Sorry, aber wo ist Textverarbeitung???
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#4
(27.01.2010, 09:36)NM-Himself schrieb: Ja natürlich: Textverarbeitung öffnen, Briefvorlage der Schule hernehmen ...
Er meint, einfach mit Word schreiben....

(27.01.2010, 09:36)NM-Himself schrieb: Wenn du es im Notenmanager machen möchtest musst du eben die Ordnungsmaßnahme erstellen, drucken und dann wieder löschen.
wäre dann auch datenschutzrechtlich korrekt ;-)
Im Ernst, um "bequem" einen Brief an die Eltern zu schicken, schreibe ich einen Hinweis und lösche ihn nach dem Ausdruck wieder.
LG Harry
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