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Bekanntmachungen
Aktuelles KMS "Webbasierte Verfahren zur Schulverwaltung"
#16
DANKE vielmals!!!!
MfG
akahl
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Keep cool! cool
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#17
(17.12.2009, 11:50)NM-Himself schrieb: Alles weitere rechtliche werde ich noch abklären.

Heißt die zur Verfügungstellung des Patches, dass es rechtlich jetzt tatsächlich und unumstößlich so ist, dass wir alle alten Ordnungsmaßnahmen löschen und neue nicht mehr speichern dürfen?

Viele Grüße
Georgy
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#18
Ja, so sieht es aus. Möglicherweise lässt sich bei den Löschungsfristen noch etwas erreicht. Wünschenswert wäre es, wenn man das Schreiben bis zum Eingang des Rückläufers speichern könnte (für den Fall, dass das Schreiben "verloren" geht oder umformuliert werden muss).

Gruß
Stephan
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#19
Versteht eigentlich jemand, warum dieses Thema so hochgejazzt wird? Wo ist der Unterschied bez. Datenschutz, ob die Ordnungsmaßnahme elektronisch oder papiern gespeichert wird? Und dürfen dann Verkehrsüberwachung, Polizei, Verfassungsschutz usw. meine fürchterlichen Untaten auch nicht mehr elektronisch speichern? Und meine Kontodaten bekommen die Amis auch nur noch, wenn ein MiB persönlich am Schalter auftaucht und sich die Auszüge drucken lässt???????
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#20
Da gibt es keinen Unterschied. Wenn man Ordnungsmaßnahmen auf Papier aufheben darf, dann auch in elektronischer Form. Wenn in elektronischer Form nicht, dann auch nicht in Papierform.

Aber darum geht es eigentlich nicht. Wenn man Daten in elektronischer Form mit einer Software erfassen, verarbeiten und speichern will, dann muss ein sogenanntes Verfahrensverzeichnis geführt werden. Dieses wird für die Schulen zentral geführt und ist detailiert in der Datenschutzverordnung aufgeführt.

In diesem Verzeichnis ist das Speichern von Ordnungsmaßnahmen nicht aufgeführt und daher dürfen diese Daten auch nicht gespeichert werden. Es ist also hier eher eine verwaltungsrechtliche Frage.

Ob das Speichern von Ordnungsmaßnahmen datenschutzrechtlich erlaubt ist oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt. Da gibt es Aussagen in die eine und die andere Richtung.

Gruß
Stephan
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#21
Wie soll man es eigentlich im NM handeln, wenn eine Ordnungsmaßnahme nachträglich verändert oder zurückgenommen werden soll? Könnte man die programmtechnische Speicherbarkeit weiterhin in das Ermessen der Schulleitung stellen?
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#22
Unter "Einstellungen -> Einstellungen -> Ordnungsmaßnahmen" kannst du das tun.

Gruß
Stephan
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#23
Wird das bitte auch unter dem seit Längerem in Erscheinung begriffenen Berichtemodul so sein?!
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#24
Nein. Die erstellten Ordnungsmaßnahmen werden dort höchstens noch als normale Datei im Dateisystem abgelegt. Ein Zugang von der Datenbank auf die Dokumente wird es nicht geben.

Gruß
Stephan
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#25
Hallo Stephan,

wir haben ein kleines Problem. Wir würden gerne auch alle Textvorschläge, die in den letzten zwei Jahren gespeichert wurden löschen. Geht das? Wenn ja, wie? (mit dem SQL-Patch werden die nicht gelöscht)

Grüße

Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland
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#26
Im moment nicht, noch ein bisschen Geduld.

Gruß
Stephan
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