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Bekanntmachungen
Rundung / Berechnung Jahresfortgangsnote Q11
#46
Ich hab mir die neue Version schon heruntergeladen. Ich gehe mal davon aus, dass der Änderungsaufwand im Notenmanager minimal ist, da ja schon bisher mit zwei Dezimalstellen gerechnet wurden und nur für die Ãœbertragung in die WinQD dies gerundet wurde.

Gruß
Stephan
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#47
Erste Testläufe sehen jetzt schon mal sehr gut aus. Meine Musterdaten sind natürlich sehr eingeschränkt. Ich werde in den nächsten Tagen dann das NMAdmin-Update mal rauslassen für einen "Feldtest".

Gruß
Stephan
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#48
Mir ist gerade aufgefallen, dass in Sk bei 0,75 Punkten Gesamtergebnis der NM 0 Punkte ausgibt. Das muss aber einen Punkt ergeben nach KMS vom 28.01.09 "Kooperation der Fächer Geschichte und Sozialkunde":

...... Alle anderen Bestimmungen in § 61 Abs. 2 GSO gelten selbstverständlich auch für Geschichte und Sozialkunde.
Für das Verbot der Aufrundung zur Endpunktzahl 1 bedeutet dies: §61 Abs. 2 GSO regelt die Bildung der Halbjahresleistung, folglich bezieht sich auch das Aufrundungsverbot in § 61 Abs. 2 S. 4 GSO auf die Halbjahresleistung, im vorliegenden Fall also auf die gemeinsame Halbjahresleistung Geschichte + Sozialkunde. Somit kann eine gemeinsame Halbjahresleistung in Geschichte + Sozialkunde von z. B. 0,66 Punkten nicht auf einen
Punkt aufgerundet werden. Eine Aufrundung innerhalb eines Teilfachs (z. B.: 0,66 Punkte im Fach Geschichte) ist möglich, da eine Aufrundung nur für die gemeinsame Halbjahresleistung ausgeschlossen wird.


Gruß Carsten
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#49
Hallo Carsten,

gefährliche Formulierung: "Eine Aufrundung innerhalb eines Teilfachs (z. B.: 0,66 Punkte im Fach Geschichte) ist möglich, da ...".

Wie ist "möglich" zu verstehen? Verpflichtend? Im ermessen der Lehrkraft?

Gruß
Stephan
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#50
... ich habe mal gerlernt, dass auf 1 Punkt nicht aufgerundet werden darf ...!?


Roland
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#51
Hallo Stephan und Roland,

das "mal gelernt" bezieht sich aber auf den genau oben zitierten Paragraphen und wenn dieser nur für die Gesamthalbjahresleistung gilt - was ja durch das zitierte KMS untermauert wird - dann finde ich es eindeutig, dass die "fiktive" Halbjahresleistung ganz regulär gerundet wird.
In diesem Sinne ist das "kann" so zu verstehen, dass der obige Paragraph nicht anzuwenden ist - und bei dieser ganzen Rechnerei, die nichts mehr mit Beurteilung einer Leistung zu tun hat, gilt immer noch im Zweifelsfall für die Schülerin.
Und diese wird bei Aufrundung auf einen Punkt nicht einklagen, dass sie 0 im Zeugnis stehen haben will - im umgekehrten Fall würde ich sie aber sogar ermutigen auf der Grundlage der GSO den einen Punkt einzuklagen.

Gruß Carsten
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#52
Hallo Carsten,

mir geht es eher um die allgemeine Handhabung an den Schulen. Das "kann" fällt im Satz
Zitat:Somit kann eine gemeinsame Halbjahresleistung in Geschichte + Sozialkunde von z. B. 0,66 Punkten nicht auf einen
Punkt aufgerundet werden
und das ist ja unbestritten.

Was die Bildung der Teilnoten betrifft steht da aber "ist möglich":
Zitat: Eine Aufrundung innerhalb eines Teilfachs (z. B.: 0,66 Punkte im Fach Geschichte) ist möglich, ...
Das klingt für mich nach einer pädagogischen Freiheit der Fachlehrkraft.

Da das jetzt nicht wirklich einfach einzuprogrammieren ist möchte ich nur vorher wissen, ob alle/die meisten Schulen in den Teilfächern aufrunden und dann nur die Gesamtnote abrunden oder eben den Kursleitern den pädagogischen Freiheit einräumen. Dann würde ich empfehlen, einfach eine pädagogische Note zu vergeben (geht noch nicht, wäre aber einfacher zu programmieren).

Gruß
Stephan
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