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Bekanntmachungen
Zeugnisdruck letztes Schuljahr mit bestandener Nachprüfung
#1
Hallo,

bei uns hat ein Schüler erfolgreich die Nachprüfung abgelegt und müsste jetzt ein neues Zeugnis erhalten, wo dieser Passus aufgenommen ist.
Geht das im Notenmanager oder über WinSV oder einfach aufs Zeugnis hinten einen entsprechenden Vermerk ?

Grüße
Werner
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#2
Hallo,

RSO § 59 Abs. 6 Satz 2: "Schülerinnen und Schüler, die sich der Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben, erhalten auf dem Jahreszeugnis einen Vermerk darüber, dass sie auf Grund einer bestandenen Nachprüfung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken dürfen."

Bedeutet: Handschriftlich auf dem Original und Siegel dazu -> Fertig!
vlg
bkahl
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#3
So isses. Auch die WinSD bietet keine Option "Vorrückung durch Nachprüfung", und die Einstellung "Vorrückung erhalten" trifft es auch nicht ganz.

Prinzipiell kannst Du natürlich die Datenbank vom letzten Jahr hernehmen, einen entsprechenden Passus in die Zeugnisbemerkung schreiben und dann das Zeugnis noch einmal ausdrucken. Fraglich, was einfacher ist.

Gruß
Stephan
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#4
Danke für die Antwort. Das wäre auch mein Vorschlag gewesen, alles hinten drauf zu drucken, Stempel unterschrift und fertig. Hoffentlich kann ich der Schulleitung diesen Vorschlag verklickern.
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#5
(09.10.2007, 17:01)NM-Himself schrieb: So isses. Auch die WinSD bietet keine Option "Vorrückung durch Nachprüfung", und die Einstellung "Vorrückung erhalten" trifft es auch nicht ganz.

Prinzipiell kannst Du natürlich die Datenbank vom letzten Jahr hernehmen, einen entsprechenden Passus in die Zeugnisbemerkung schreiben und dann das Zeugnis noch einmal ausdrucken. Fraglich, was einfacher ist.

Gruß
Stephan

Hallo Stephan,

so isses leider nicht (mehr) ganz. Der Kommentar und das Siegel drauf reichen nicht, denn zumindest für das Gymnasium gilt wohl, dass der Schüler einen Anspruch auf ein neues Zeugnis hat:
"Schülerinnen und Schüler, die sich der Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben, erhalten ein neues Jahreszeugnis, in dem die in der Nachprüfung erzielten Noten an die Stelle der jeweiligen Jahresfortgangsnoten treten und das einen Vermerk darüber enthält, welche Noten auf der Nachprüfung beruhen." GSO §64 (6) Satz 2

Genau den Fall haben wir jetzt. Die Bemerkung zu den Wahlfachbemerkungen hinzufügen ist nicht das Problem (schon erledigt). ? Wie/wo kann ich aber die Jahresfortgangsnote ändern und die Bemerkung zur Vorrückung auf "erhalten" setzen? Evtl. Uhr zurückstellen, usw...?

Zur Erinnerung: Wir haben NOCH NIE Zeugnisse mit WinSV gedruckt und mit dem NM heuer zum ersten Mal.

Vielen Dank,

Patrik
++++++++++++++++++++
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#6
Hallo,

ich hatte dieses Jahr das Problem gelöst, indem ich in die Noteneingabe gewechselt bin und dort bei der betreffenden Note einfach als pädagogische Note das Ergebnis der Nachprüfung eingesetzt habe.
Danach im Zeugnisdialog die Bemerkung in die untere Bemerkungszeile, auf Bestanden umstellen, rausdrucken und glücklich sein ;)

Gruß firebird
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#7
Hallo Patrik,

die Bemerkung ist klar. In den Fächern der Nachprüfung musst du in der Datenbank vom Vorjahr die Noten als pädagogische Noten eintragen. Also
  • Anmelden als Admin
  • Noteneingabe auswählen
  • Klasse und Fach wählen
  • Rechter Mausklick in die Spalte hinter der Note des Schülers
  • Note der Nachprüfung eingeben
  • Zeugnisse drucken

Gruß
Stephan
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#8
Hallo firebird, hallo Stephan!

Danke für die Anleitung - funktioniert prima! daumen hoch

Liebe Grüße,
Patrik
++++++++++++++++++++
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#9
Hallo Stephan,

ich muss meine Anleitung leicht rewidieren: Ich habe die Situation, dass sich die Nachprüfungsnote mehr als 1 von der Zeugnisnote unterscheidet: (Zeugnis 5 -> Nachprüfung 3)
Seltsamerweise erscheint jetzt im Zeugnisdruck eine 4 :a_icon_no:

Weiß Du hier Rat?
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#10
Hallo firebird,

kann eigentlich nicht sein. Wenn du eine pädagogische Note vergibst wird die nicht verrechnet sondern tritt an die Stelle der berechneten Note. Taucht denn die pädagogische Note in den Listen (Gesamtnotenliste, Notenbogen) auf? Mit einem kleinen "PN" dahinter?

Gruß
Stephan

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#11
hallo zusammen,

noch eine kleine anmerkung. patrik hat recht, diese regelung gilt auch für die realschule --> siehe § 59 RSO; haben sie sogar farbig gemacht. also geht's nur mit der alten datenbank.

liebe grüße
christina
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