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Bekanntmachungen
bericht "Gefährdete Schüler" für Jgs. 10
#1
unser chef hat moniert, dass a.a.O. bei Schülern, die schon mal die 10. Klasse wiederholt haben bzw. zu alt zu werden drohen, statt Art. 53.3 BayEUG der Hinweis auf Art. 54.4 bzw. 55 erfolgen müßte.
Never touch a running system ;-)
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#2
Hallo NM-Team,

wir geben die Gefährdungsmitteilungen immer den Schülern am Tag des Zwischenzeugnisses mit nach Hause. Druckt man diese aber schon am Tag der Klassenkonferenz aus, so ist immer das aktuelle Datum und nicht das Datum, was unter Termine "Datum der Mitteilung" eingestellt ist, also das Zwischenzeugnisdatum.
Könnte man, wenn dort ein Datum eingestellt, dieses in der Zukunft vielleicht beim Ausdruck auch berücksichtigen. Würde Arbeit dezentralisieren und unnötige Reisswolfaktionen vermeiden.

mfg mn.
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#3
unter "einstellungen > einstellungen > zeugnis > zwischenzeugnis" kannschd'es als admin einstellen (wie die benutzerführung überdeutlich macht).
Never touch a running system ;-)
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#4
anders al mnerlich meine ich übrigens nicht die mitteilung, sondern tatsächlich den bericht für die hand der kl bzw. sl. (andererseits könnte man da ins philosophieren kommen: ist bei einer datenbank nicht alles, was hinten rauskommt, ein bericht ...?)
aber lassen wir die für jeden programmierer lästige benutzerführung mal beiseite:

unsere sl hat nowas moniert: bei schülern, die die 9. wiederholt haben, wird in der 10. der Art. 53.3 angezeigt, obwohl sie die 10. wiederholen dürfen.

ich weiß natürlich, dass das sache der kl ist, bei der zeugniserstellung den richtigen artikel einzustellen, aber sie machen es id, und ich krieg die haue. deswegen träume ich davon, dass an diesem punkt eine art sicherheitsabfrage kommt, die den bearbeitenden kl zwingt, sich mit der artikelfrage auseinanderzusetzen, sonst geht's nicht weiter. seufz
Never touch a running system ;-)
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#5
mfolz schrieb:...ich weiß natürlich, dass das sache der kl ist, bei der zeugniserstellung den richtigen artikel einzustellen, aber sie machen es id, und ich krieg die haue. deswegen träume ich davon, dass an diesem punkt eine art sicherheitsabfrage kommt, die den bearbeitenden kl zwingt, sich mit der artikelfrage auseinanderzusetzen, sonst geht's nicht weiter. seufz
Da kann ich ein Lied davon singen. Seit wir den NM an der Schule haben, schreibe ich Zettel und rede und rede und rede und ... immer wieder fragen mich die KL, warum des net automatisch geht. Also erklär ichs geduldig noch mal und ... ... ... wall
Ich träume eigentlich nur davon, dass sie's irgendwann einmal verstehen...
mfg
Thomas
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#6
also, ganz versteh ich's auch nicht, warum nicht wenigstens der rote Hinweis im Zeugnisdialog automatisch richtig sein sollte.
Bei dem Schüler, der nach Pflichtwiederholung in der 9. jetzt in der 10. sitzt, sollte das doch durch eine zusätzliche Fallprüfung relativ einfach programmierbar sein?!
Und eigentlich doch auch bei den anderen von mir beschriebenen Fällen: Die zusätzliche Fallprüfung müßte doch nur auf die Bedingung abstellen, dass der Schüler in einer 10. Klasse sitzt, oder?
Die Erwartungshaltung der User diesbezüglich können wir leider nicht wegdiskutieren, Stephan. Sie ist bei uns z.B. auch darin begründet, dass wir etliche fremdländische Import-Lehrer als KL haben, die sich mit der Rechtslage in Bayern nicht auskennen, geschweige denn sich eine solch komplizierte vorstellen können, und die deswegen nicht daran denken, dass hier eine Entscheidung von ihnen abverlangt würde.
Never touch a running system ;-)
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#7
mfolz schrieb:also, ganz versteh ich's auch nicht, warum nicht wenigstens der rote Hinweis im Zeugnisdialog automatisch richtig sein sollte.

Der rote Hinweis wird doch aus den Angaben der WinSV generiert, oder? Der Notenmanni selbst "denkt" doch dabei gar nicht mit.
LG Harry
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#8
mfolz schrieb:also, ganz versteh ich's auch nicht, warum nicht wenigstens der rote Hinweis im Zeugnisdialog automatisch richtig sein sollte.
Bei dem Schüler, der nach Pflichtwiederholung in der 9. jetzt in der 10. sitzt, sollte das doch durch eine zusätzliche Fallprüfung relativ einfach programmierbar sein?!
Und eigentlich doch auch bei den anderen von mir beschriebenen Fällen: Die zusätzliche Fallprüfung müßte doch nur auf die Bedingung abstellen, dass der Schüler in einer 10. Klasse sitzt, oder?
Es ist doch wohl von einem studierten Beamten (oder gleichwertige...) zu erwarten, dass er sich seiner pädagogischen Verantwortung als KL bewusst ist und die paar Artikelfälle ( = SCHÜLER) in seiner Klasse kennt und weiß, ob sie überhaupt einen Artikel und welchen Artikel sie "haben".

Meiner Meinung nach sollte man nicht alles dem computer überlassen, da es immerhin um das Leben unserer Schüler geht!!!
Es gibt Entscheidungen, die nicht unbedingt der PC treffen sollte! anonym (...auch wenn es mit Sicherheit programmierbar wäre!)

mfolz schrieb:Die Erwartungshaltung der User diesbezüglich können wir leider nicht wegdiskutieren, Stephan.
:a_icon_no:

mfolz schrieb:... Sie ist bei uns z.B. auch darin begründet, dass wir etliche fremdländische Import-Lehrer als KL haben, die sich mit der Rechtslage in Bayern nicht auskennen, geschweige denn sich eine solch komplizierte vorstellen können, und die deswegen nicht daran denken, dass hier eine Entscheidung von ihnen abverlangt würde.
... dann dürfen sie halt nicht hier unterrichten!!! mot

übrigens: ...guckst du hier: http://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=1213
mfg
Thomas
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#9
@ mfolz,

tut mir leid, hab vergessen das Thema zu abonnieren, deshalb hab ich von dem Disput nichts mitbekommen.

zum Artikel 54/55: hast recht, sollte der Notenmanager eigentlich auch. Wir haben noch keine 10. Klassen und deshalb auch solche Fälle noch nicht gehabt, daher ist mir der Mangel noch nicht aufgefallen.

zum Artikel 53: könntest du mir die Stelle in RSO oder BayEUG nennen, in der es heißt, dass man die 10. Klasse auf jeden Fall wiederholen darf? In BayEUG 53 (3) finde ich nur, dass das Wiederholen nicht möglich ist, wenn die vorherige Jgst bereits wiederholt wurde. In BayEUG 54 (5) steht, dass er ein zweites Mal zur Prüfung zugelassen werden KANN.

Ob das jetzt so interpretiert wird, dass der Art 53 (3) erst gar nicht zutrifft oder der Schüler explizit von diesem befreit werden muss, ist offensichtlich "ortsabhängig". Und das ist eben mit ein Grund, warum der Notenmanager den Artikel nur anzeigt und die Entscheidung dann dem zuständigen Klassenleiter überlässt (bzw. den örtlichen Gepflogenheiten).

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#10
Art. 54 (4) BayEUG Satz 3: "Ein Prüfling, der zur Wiederholung der Abschlussprüfung zugelassen worden ist, darf auch die betreffende Jahrgangsstufe oder den betreffenden Ausbildungsabschnitt wiederholen, falls er damit nicht die Höchstausbildungsdauer überschreitet."
Soweit ich weiß, existiert in unserem Regierungsbezirk eine MB-Dienstanweisung, wonach die Wiederholung im Regelfall zu gewähren ist. Werde mal rückfragen.
Never touch a running system ;-)
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#11
Ist schon klar. Im Regelfall wird natürlich die Wiederholung gestattet. Das ist jetzt aus meiner Sicht bzw. beim aktuellen Problem (oder besser bei der aktuellen Frage) nicht der strittige Punkt.

Meines Erachtens ist der Schüler ein "Artikelfall", wobei der Artikel per Entscheid aufgehoben wird. D. h. der Artikel sollte schon angezeigt werden, wohl wissend, dass er höchstwahrscheinlich außer Kraft gesetzt wird.

Ich weiß, dass andere der Meinung sind, dass man den Artikel erst gar nicht im Zeugnis (in der Mitteilung) angeben sollte, wenn er ja sowieso aufgehoben wird.

Ich hoffe, du verstehst was ich meine.

Gruß
Stephan
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#12
ja. aber denkst du mal über so 'ne sicherheitsabfrage wie oben beschrieben nach, bitte, bitte? wenn du doch eh' schon am bemerkungsfeld rumbasteln willst (s. http://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=1966&pid=8923#pid8923). sonst erschieß ich mich wahrscheinlich vor dem nächsten zeugnistermin.
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