12.07.2008, 14:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.07.2008, 14:46 von NM-Himself.)
Liebe Kollegen,
mit der neuen RSO haben sich die Regelungen zum Vorrücken auf Probe geändert (§ 58 ). Vorher: Eltern stellen Antrag, Lehrerkonferenz entscheidet anschließend über den Antrag. Jetzt: Lehrer beschließt über Vorrücken auf Probe, Eltern müssen nur ihr Einverständnis erklären.
Dementsprechend schlage ich folgende Umformulierung des Berichtes vor:
Seite 1, Unterpunkt d)
Zitat:Die Lehrerkonferenz hat gemäß Ã‚Â§ 58 RSO beschlossen, Ihrem Sohn das Vorrücken auf Probe zu gewähren. Dies setzt Ihre Einverständniserklärung voraus. Die Probezeit dauert bis 15. Dezember 2008. Im Falle des Nichtbestehens der Probezeit gilt der Rücktritt als Wiederholungsjahr. (Rückmeldemöglichkeit 4.).
Seite 2, Empfehlung der Schule
Die Punkte
Zitat: - Die Klassenkonferenz empfiehlt, einen Antrag auf Vorrücken auf Probe zu stellen.
Die Klassenkonferenz empfiehlt, keinen Antrag auf Vorrücken auf Probe zu stellen.
entfallen, stattdessen wird der Punkt
Zitat: - Die Klassenkonferenz empfiehlt das Vorrücken auf Probe.
eingefügt.
Seite 3, Rückmeldung
Punkt 4 lautet jetzt nur noch
Zitat: - soll auf Probe Vorrücken.
Der Satz "Falls die Lehrerkonferenz ..." entfällt.
Ich bitte um baldige Rückmeldung, ansonsten übernehme ich die Änderungen so in den Bericht.
da hast du das wichtigste, nämlich den Verweis auf Art. 53 Abs. 6 Satz 2, unter den Tisch fallen lassen:
Zitat:Schülerinnen und Schülern, die infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden wegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht erfüllen (z.B. wegen Krankheit), ...
Hier geht es also um "krankheitsbedingtes Vorrücken auf Probe". Diese Schüler, wir haben dieses Jahr einen solchen Fall, erhalten aber von uns keine Mitteilung. Die Fälle werden in direkten Gesprächen mit den Eltern geklärt.
Die Mitteilung richtet sich also an die "Normaldurchfaller", und für die gilt ein Nichtbestehen der Probezeit wie eine Pflichtwiederholung.
eine Bitte zum Bericht "Vorrückung"
Könnte man den Verweis auf den Elternbrief weglassen, denn wir verschicken keinen Elternbrief an alle Schüler?
(Sollte man???)
Könnte man diesen Bericht nicht auch zur Bearbeitung freigeben?
du musst lediglich in den Einstellungen unter "Terminen" im Bereicht "Mitteilung Vorrücken" das "Datum des zitierten Elternbriefs" herauslöschen, dann verschwindet auch des Passus aus dem schreiben.
Der Bericht wird editierbar, sobald es das Berichtemodul gibt. Mit Bordmitteln (also HTML-Tags wie in ein paar anderen Berichten) lässt sich eine ansprechende Formatierung mit Einrückungen, Kästchen zum ankreuzen, ... nicht realisieren. Das Berichtemodul wird eine komplette Textverarbeitung enthalten, mit der das dann möglich ist.
Kann ich auch irgendwo den Unterzeichner der Mitteilung "Vorrückung" einstellen? Wenn ja wo?
Bei uns soll nämlich der jeweilige Klassleiter unterschreiben.
Bei uns hat ein Schüler in M (5) und E (6) die Hürde gerissen und im Bericht heißt's dann (vgl. Anlage):
" ... in diesem Schuljahr wegen
- mangelhafter Leistungen in den Fächern M
- ungenügender Leistungen im Fach E
nicht erreicht hat."
Eigentlich müsste es hier heißen
- mangelhafter Leistungen im Fach M
... mal ganz abgesehen davon, dass ich es schöner fänd', wenn die Fächer ausgeschrieben wären ... aber das lässt sich jetzt wahrscheinlich nicht mehr so schnell ändern, oder?
danke für den Hinweis. Heute schaffe ich leider nichts mehr und ansonsten ist es für diesen Bericht dann schon zu spät, oder? Dafür werden dann im nächsten Jahr die Fächer auch ausgeschrieben, versprochen.
NM-Himself schrieb:Heute schaffe ich leider nichts mehr und ansonsten ist es für diesen Bericht dann schon zu spät, oder? Dafür werden dann im nächsten Jahr die Fächer auch ausgeschrieben, versprochen.
Und wie sieht's mit der Änderung bezüglich "in den Fächern"/"im Fach" aus? Wäre echt super, wenn das noch in diesem Jahr geändert werden könnte.
beim Bericht "Vorrücken" kann noch nicht zwischen Absatz 1 (Probezeit bis 15. Dezember) und Absatz 6, Satz 2 (Probezeit bis zum Zwischenzeugnistermin) unterschieden werden. Ist da was in Planung für nächstes Jahr oder hab' ich was übersehen?
Ich setze auf die Wunschliste. Bzw. wird das mit dem Berichtemodul dann jedermanns Hand liegen. Bei uns werden diese Fälle vorab abgeklärt und es wird ein gesondertes Schreiben verschickt.
Hallo Stephan,
nochmal zum Bericht "Vorrücken": Wenn zwei Elternteile erziehungsberechtigt sind, aber getrennt leben, also mit zwei Anschriften in der WinSV eingetragen sind, übernimmt der NM richtig die Anschrift des Elternteils, bei dem auch der Schüler wohnt. In der Anrede wird jedoch auch der zweite, nicht dort wohnende Elternteil angesprochen.